Hallo Mark (
@MROH ),
im deinem # 16 versuchst du meine Meinung mit deiner Meinung zu entkräften.
Solche Diskussionen (Austausch von Meinungen) entstehen zwangsläufig, wenn verbindliche Sachkunde fehlt (auch bei mir).
Zu schnell werden Vermutungen zu Tatsachen deklariert.
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Ich frage: "Noch nie ist mir ein Fall bekannt geworden, wo etwas anrüchig wurde."
Du antwortest: "Und deswegen gibt es das nicht ?"
Das war nicht meine Aussage. Ich stelle jedoch fest. Auch dir ist kein solcher Fall bekannt.
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Ich frage: "Welcher Gutachter kennt sich bei der Vielfalt der Möglichkeiten der Leistungsminderung aus ?"
Du "antwortest": "Als ob Gutachter keine Ahnung hätten. Jeder einigermaßen qualifizierte Gutachter kennt sich damit bestens aus, denn das sind üblicherweise Experten auf dem Gebiet. Wenn ein Motorrad mit Leistungsverminderung in einen Unfall verwickelt wurde, ist das erste, was geprüft wird, ob die Drossel noch drin ist."
Auch das war nicht meine Aussage. Ganz bestimmt ist jeder Gutachter in der Materie besser bewandert, als jeder Forist.
So wie es im deutschen Steuerrecht keinen Menschen gibt, der in Gänze das Steuerecht kennt, so wird es keinen Gutachter geben, der über alle Möglichkeiten der Leistungsverminderung informiert ist.
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Ich frage: "Was soll da raus kommen ?"
Du antwortest: "Na, dass das Moped nicht dem entspricht, was in den Papieren steht."
Ich meinte. Wann kann ein Gutachter eingeschaltet werden und die scheinbare illegale Veränderung feststellen ?
Verursachst du schuldhaft einen Unfall, dann wird der durch dich Geschädigte kaum einen Gutachter anfordern.
Die Schuldfrage ist längst geklärt.
Wirst du jedoch durch einen anderen Verkehsteilnehmer geschädigt, dann interessiert sich kein Richter oder Anwalt
für die scheinbar illegale Leistungs-Entdrosselung. Ein Gutachter wird nicht bestellt.
Illegal wäre die Entdrosselung nur, wenn du einen eingeschränkte Führerschein (A2) hättest.
Der Verlust der Betriebserlaubnis tritt nicht ein. (Ich komme noch dazu).
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. . . und so setzt sich der Meinungsaustausch fort.
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Im # 7 verlinkt ThomasLIP einen Beitrag eines Foristen aus einem anderen Forum.
Dieser Forist schildert ausführlich, wie aktiv er werden musste, um formal-juristisch korrekt zu sein.
Beim TÜV kostet die Korrektheit 34,87 € und bei der Zulassungsstelle 11,90 €.
Der TÜV bescheinigt diesen Foristen, die Veränderungen an seinem Motorrad gemäß StVZO § 19 Abs.3 (s. Foto)
In diesem §19 (3) steht aber/Zitat:
"Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder . . ."
§ 19 StVZO - Einzelnorm
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All das deckt sich auch mit meinen bisherigen Erfahrungen-
Ich kaufte mir 1998 eine werksneue Honda CB 500 (Mod. PC32) die war gedrosselt. Eine meine ersten Maßnahmen war die Entdrosselung.
Nach 3 Jahren war der erste TÜV fällig. Ich wies dem Prüfer auf die Entdrosselung hin. Er winkte nur ab und meinte, dass ginge ihm nichts an.
Dafür interessiert sich nur die Polizei bei einem eingeschränkten Führerschein. Ich ließ meinen KFZ-Brief und die Zulassung über 10 Jahre und knapp 100.000 km unverändert. So verkaufte ich auch meine CB.
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Das alles ist nur meine Meinung (nach besten Wissen und Gewissen). Auch mir fehlt der Sachverstand.
Reinhard