Alles anzeigenGibt es da keine Folie die das etwas entspiegelt ?
Schau mal hier:
Alles anzeigenGibt es da keine Folie die das etwas entspiegelt ?
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Da hast du ja einen ganz schönen Fuhrpark beinander und bist gerade am Aufräumen.
Die NC750XD ist für mich als Alltagsmoped sehr gut geeignet und gleichzeitig können mit ihr auch größere Touren und Urlaube gefahren werden. Sie ist relativ leicht und durch den tiefen Schwerpunkt sehr handlich und agil und lässt sich gut rangieren. Und das Staufach ist gerade im Alltag immer wieder sehr praktisch. Mit Shad Kofferset habe ich 135 Liter trockenen und abschließbaren Stauraum ohne dass irgendwas auf dem Moped verzurrt werden muss, das wäre noch zusätzlich möglich. Und die Rücksitzbank ist frei zugänglich für´s Tanken.
Dieses Jahr im Frühjahr habe ich meine RH09 gekauft und bin seither über 8.000 km damit gefahren ohne jegliche Probleme, auch viel in den Alpen. Durch die Schaltwippen lässt sich das DCT wunderbar zusätzlich manuell schalten, mal mehr Motorbremse, mal Runterschalten zum Beschleunigen bei Bedarf, mal früher Hochschalten. Nur ein Tempomat fehlt mir etwas, das würde gut passen. Die neue NT1100 hat u.a. Tempomat serienmäßig. hast du dir die mal angeschaut?
Vielleicht macht dein Händler dir einen guten Saisonabschlusspreis oder ein interessantes Gesamtpaket inkl. Hauptständer, erste Inspektion, etc.? Und dazu noch akzeptable Inzahlungnahme deiner Seven Fifty?
Hallo,
einen Tempomat vermisse ich auch und es wäre durch das E-Gas technisch ohne weiteres möglich das ab Werk zu implementieren. Ob Nachrüstung möglich ist weiß ich nicht und bin auch auf Rückmeldungen gespannt.
Grüße
Hallo und willkommen im Forum
mir ist dazu nichts bekannt und es würde mich auch interessieren. Doch da die neue NC750X (also RH09) erst dieses Jahr auf den Markt kam, ist es für eine Modellpflege wohl noch zu früh. Und (gravierende) Mängel, die einer Nachbesserung durch Honda bedürfen, sind mir nicht aufgefallen.
Auf jeden Fall ist das Bike mit DCT eine gute und feine Sache für mich und ich hab meine Freude damit.
Bist du schon mal probegefahren?
Grüße
Hallo, ich hab mir bei Louis im vorbeigehen die Seitenständerunterlage für 1,- Euro mitgenommen. Ein Loch reingebohrt und ne Schnur dran für´s rausziehen wenn ich auf dem Bike sitze. Gute, einfache und günstige Lösung.
https://www.louis.de/artikel/s…r_article_number=10026464
Grüße
Alles anzeigenWer kann mir einen Schlüssel Gepäckfach nachmachen oder kompl Schloss für CX650C besorgen?
Hallo Bernd willkommen im Forum,
leider kann ich dir nicht konkret weiterhelfen. Doch falls sich hier keine Lösung findet, so kannst du bei einem Schlüsseldienst oder bei Hondahändlern wegen einem neuen Schloss nachfragen. Vielleicht bietet auch der Zubehörhandel passende Schlösser.
Oder hast du das alles bereits abgeklärt?
Grüße
Alles anzeigenNur aus dem Kette-schmieren wurde nichts, weil ich keine finden konnte....
Damit bist du ja nicht der einzige, der eine Kette sucht und nicht findet...
@chang14
Herzlichen Dank für deine vielen Tourberichte aus deiner schönen Heimat Südtirol. Und ich wünsche dir weiterhin gute und sichere Fahrt mit deiner neuen BMW und viel Spaß in den dortigen Foren
Grüße
Wegen den von Ofarim ohne Beweise behaupteten, angeblich antisemitischen Aussagen wurde ein Hotelmitarbeiter von anderen Verbaltätern so aggressiv bei Leib und Leben bedroht, dass er sich eine Zeitlang verstecken musste. Wegen der Bedrohungen hat der Hotelmitarbeiter Strafanzeige erstattet. Und er hat auch Strafanzeige erstattet gegen Ofarim wegen Verleumdung. Kein einziger der 5 Zeugen hat Ofarims Behauptungen bestätigt, im Gegenteil sie widersprechen Ofarim und Ofarim dreht und wendet seine Aussagen immer wieder um sich herauszureden.
Strafgesetzbuch (StGB) § 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.