Theoretisch könntest du mit deinem Motorrad ohne Kennzeichen am Eigengrund herumfahren, wenn der groß genug ist, ohne es anzumelden. Dann muss die Garantie aus gelten. Die Sache verhält sich möglicherweise anders, wenn das Motorrad beim Händler auf Ratenzahlung gekauft wird.
Was anderes. Ein Yamaha Händler hat mir dieser Tage gesagt, ein selbst gemachter Ölwechsel wird von ihrer Werkstatt ignoriert. Dh wenn man das Öl und den Filter bei 9000 km wechselt und bei 10000 km das Motorrad zum Jahresservice stellt, machen die das Öl trotzdem raus und erneuern auch den Filter. Andernfalls würde sofort die Garantie erlöschen.
Da ich vor hatte, solche Arbeiten selbst zu machen, finde ich diese Regelungen doch ärgerlich. Also sieht die Sache so aus, dass ich während der Herstellergarantiezeit erstmal nichts selber machen werde.