2x Fernlicht ist nicht zugelassen, daher habe ich auf Nebellampen verwiesen.
Gleicher Effekt, aber eben legal.
Daß nur ein Nebelscheinwerfer zugelassen ist, ist grundfalsch!
Alte Stvzo...
Aktuell sieht das so aus:
Nebelscheinwerfer:
-nicht eintragungspflichtig
-Anzahl nach STVZO 1 max. 250 mm von der Fzg-Längsmitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
-nach EG auch 2 zulässig symmetrisch zur Fzg-Längsmitte
-in der Höhe max. wie Abblendlicht
-Nebelscheinwerfer dürfen nur gemeinsam mit dem Abblendlicht funktionieren
-Nebelscheinwerfer müssen ein ECE Prüfzeichen besitzen
-Gelbe Nebelscheinwerfer sind erlaubt