nach mir bekanntem Sachstand sind Radabdeckungen beim TÜV weitestgehend unproblematisch
Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält
aus
https://www.motorradonline.de/…hriebene-masse.41381.html