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Mein lieber Boxerdoc
es gilt , auch wenn Du das nicht wahr haben möchtest,
das was in dem >> Kundendienstheft und Garantiebestimmungen << von Honda schwarz auf weiss gedruckt steht.
Im Serviceheft steht: Die Garantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung ODER -falls das Kraftrad nicht sofort zugelassen wird- mit dem Tag der Übergabe an den Endabnehmer und endet mit Ablauf von 24 Monaten
Da kannst auch Du mit deiner Meinung nicht wirklich was dran ändern , oder?
Gruß Bahner
zur Umgehung von Problemen (Garantie) würde ich bei Neukauf + sofern das Teil erst im Frühjahr in Betrieb genommen werden soll, eine Auslieferung inkl Zulassung zum späteren/ gewünschten Zeitpunkt vereinbaren - > dürfte kein Problem sein.