Alles anzeigenEine allgemeine "ABE" - also für jedwedes Fahrzeug "allgemein" geltend - gibt es tatsächlich nicht. "ABE" heißt "Allgemeine BetriebsErlaubnis" und gilt für alle in dieser ABE vermerkten Fahrzeugmodelle. Mit Teilen, die eine ABE für Dein Fahrzeug besitzen, musst Du nicht zum TÜV/DEKRA. Du musst die ABE aber mitführen. Für andere als die dort aufgeführten Fahrzeuge gilt sie nicht, kann aber von Prüfern für eine Einzelabnahme auf andere Fahrzeugmodelle herangezogen werden. Gutes Beispiel: Windschild mit ABE für RC10 und dessen Montage auf RH09. Der Prüfer nimmt die Materialeigenschaften als gegeben an und prüft nur noch die Anbausituation - mittels Einzelabnahme.
Die gleiche Situation erzeugt Dein "Teilegutachten", dass mitnichten einer ABE entspricht. Damit musst Du immer zu TÜV/DEKRA. Der Prüfer nutzt die Materialbescheinigung als gegeben und prüft nur die individuelle Anbausituation - mittels Einzelabnahme.
jepp, grundsätzlich bin ich bei dir ![]()
eine kleine Ausnahme: sofern ich mit einem Teilegutachten inkl einem darin aufgeführten Fahrzeug beim TÜV aufschlage, wird das idR keine Einzelabnahme sondern eine Änderungsabnahme nach 19 Abs 3 StVZO