Zitat von HeslAlles anzeigenvon einer quasi personenbezogenen Haftpflichtversicherung, die auch zahlt, wenn ich nicht mit meinem Auto, sondern einem anderen einen Schaden verursache, habe ich noch nie gehört.
Ich auch nicht!
Und selbst wenn es die gibt hätte der Unfallverursacher auch später noch die Chance, den Schaden nicht durch die KfZ-Haftpflicht sondern durch seine eigene Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen oder ihn sogar selbst zu begleichen.
Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich schnellstmöglich die gegnerische KfZ-Haftpflichtversicherung informieren. Die erfährt man unter Angabe des KfZ-Kennzeichen unkompliziert über den Zentralruf der Autoversicherer.
Das sich um die Regulierung des Schadens kümmern zu müssen gehört übrigens zum zu regulierenden Schaden dazu. Und dafür gibt es Fachleute, die sowas deutlich besser können als man selbst: Anwälte!
Auch wenn die Schuldfrage klar ist sollte man nicht davor zurück schrecken sich einen Anwalt zu nehmen und den von der gegnerischen Versicherung bezahlen zu lassen. Und wenn sie nicht eindeutig geklärt ist erst recht!
Welche Rechte man hat weiß man selbst oft gar nicht und bei der Versicherung arbeiten ja schließlich auch Fachleute, und zwar mit dem Ziel, möglichst wenig zu bezahlen.
Zitat von HeslAlles anzeigenDann lässt du den Integra nach den Maßgaben dieser Versicherung untersuchen und reparieren.
Bitte nicht!
Ab einer gewissen Schadenshöhe hat man das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die von den Versicherungen beauftragten Gutachter arbeiten nun mal im Auftrag der Versicherung und möchten das auch in Zukunft noch tun. Wie da wohl die Gutachten ausfallen?
Und wenn man schon selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben hat dann auf gar keinen Fall noch den Gutachter der Versicherung ans Fahrzeug lassen. Sonst gibt es plötzlich zwei Gutachten und ein Rechtsstreit ist vorprogrammiert.