Beiträge von -BW-


    Da ist gar nichts spannend, sie müssen das Gutachten akzeptieren wenn sie darin keine Fehler finden. Und selbst dann gibt es absolut gar keinen Grund dem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung auch nur einen Blick auf das Fahrzeug zu erlauben!
    Es gibt bereits ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen als Basis für den Ausgleich des Schadens. Ein zweiter, von der Versicherung beauftragter Sachverständiger erstellt nur ein zweites, abweichendes Gutachten. Das führt nie zu einer schnelleren Regulierung des Schadens, wie von den Versicherungen gerne suggeriert wird, sondern immer zu Streit um die Schadenshöhe.
    Die Verweigerung der Besichtigung ist absolut notwendig für die korrekte Regulierung des Schadens, wird aber von den Versicherungen immer wieder als Anlass für eine Verzögerung genutzt.
    Deshalb ist es wichtig einen Profi mit der Sache zu beauftragen, ein Anwalt weiß solche Schachzüge der Versicherung wirkungsvoll zu verhindern und reicht in solchen Fällen sehr schnell Klage ein.


    Kann auch ganz schnell die Ursache für einen kurzen Daumen sein!
    Ich kenne zwei Leute, denen es so ging und beide waren vorher der Meinung, besonders vorsichtig gewesen zu sein. ;)


    Vielleicht passt es.
    Und es ist nicht nur mühsam, man muss auch ganz genau wissen, was man da zu checken hat.
    Es sind durch die Kettenteilung nur Rollenbreite, -abstand und -durchmesser genormt. Die Maße der anderen Teile können stark variieren.
    Besser nicht experimentieren sondern nur das für die Kette vorgesehene Schloß des Kettenherstellers benutzen.
    Im Extremfall fliegen einem andere Kombinationen sogar um die Ohren.