Beiträge von -BW-

    Wenn es um Arbeitsschutz ginge müsste da quasi bei jedem Helm Gehörschutz getragen werden.


    Ich fahre mit dem RPHA 90S C. einen der leisesten Klapphelme, habe ich zumindest gerade durch Zufall gelesen. Ausgesucht habe ich ihn, nach der bei mir sehr guten Passform, nach der Optik, weil er durch seine runde Form auch zu meiner classischen Enfield passt.
    Wenn mein Helm leise ist hält der Akku vom Headset länger. ^^

    Anton: "Lasst uns eine Band gründen!"

    Rebecca: "Au ja! Ich singe!"

    Simon: "Bin dabei! Habt ihr schon einen Namen?"

    Cedric: "Wir machen es einfach wie ABBA!"

    Hannes: "Keine gute Idee, Cedric."

    Jein.
    Beim Zulassungsrecht ist ja auch noch entscheidend, nach welcher Norm das Fahrzeug zugelassen wurde. Da gibt es natürlich Bestandsschutz für alte Fahrzeuge, der dann aber beim Umbau auch neue Vorschriften nicht automatisch anwendbar macht. So müsste man z.B. bei Motorrädern mit nationaler Zulassung noch immer einen langen Hinterradspritzschutz und deutlich größere Blinkerabstände haben. Auch wären gelbe, vordere Begrenzungsleuchten (siehe Affentwin) an alten Fahrzeugen problematisch auch wenn sie nach aktueller ECE-R-53 seit 2013 zulässig sind. Da kräht zwar in der Praxis oft kein Hahn nach, wenn das neue Aussehen der Fahrzeuge nach neuen Normen endlich in den Köpfen aller Beteiligten abgespeichert wurde, aber wenn man es genau nimmt kann das Probleme geben.


    UN-ECE-R-53

    Das gefällt mir! :)

    Nach EG-Recht sind 2 Nebelscheinwerfer erlaubt.


    Hier findet man alle alten und neuen Richtlinien und Verordnungen zum Thema:

    EUR-Lex - mi0028 - EN - EUR-Lex


    Aktuell gilt diese Verordnung:
    https://eur-lex.europa.eu/lega…T/?uri=celex%3A32013R0168

    Viel Spaß damit. Kleiner Tipp: Motorräder sind die Fahrzeuklasse L3e.

    Leider nein!


    §52 Abs. 7 StVZO

    "Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein."