Ach Leute,
alle NCs sind nach EG-Recht typgenehmigt, es sind also zwei (2) Nebelscheinwerfer erlaubt.
Nach StVZO war damals (vor mehr als 20 Jahren und noch früher) nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt.
Ihr könnt euch wieder beruhigen!
Ach Leute,
alle NCs sind nach EG-Recht typgenehmigt, es sind also zwei (2) Nebelscheinwerfer erlaubt.
Nach StVZO war damals (vor mehr als 20 Jahren und noch früher) nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt.
Ihr könnt euch wieder beruhigen!
Alles anzeigen-BW- konkurrierende Rechtsnormen sind innerhalb der EU gar nicht so selten. Selbst in Deutschland kommt das vor. Dann zieht das höherrangige Recht. In diesem Fall wäre das das EG.
Jein.
Beim Zulassungsrecht ist ja auch noch entscheidend, nach welcher Norm das Fahrzeug zugelassen wurde. Da gibt es natürlich Bestandsschutz für alte Fahrzeuge, der dann aber beim Umbau auch neue Vorschriften nicht automatisch anwendbar macht. So müsste man z.B. bei Motorrädern mit nationaler Zulassung noch immer einen langen Hinterradspritzschutz und deutlich größere Blinkerabstände haben. Auch wären gelbe, vordere Begrenzungsleuchten (siehe Affentwin) an alten Fahrzeugen problematisch auch wenn sie nach aktueller ECE-R-53 seit 2013 zulässig sind. Da kräht zwar in der Praxis oft kein Hahn nach, wenn das neue Aussehen der Fahrzeuge nach neuen Normen endlich in den Köpfen aller Beteiligten abgespeichert wurde, aber wenn man es genau nimmt kann das Probleme geben.
Alles anzeigen-BW- Dein Beitrag hat mich mal animiert in die StVZO zu schauen.
Das gefällt mir!
Nach EG-Recht sind 2 Nebelscheinwerfer erlaubt.
Hier findet man alle alten und neuen Richtlinien und Verordnungen zum Thema:
EUR-Lex - mi0028 - EN - EUR-Lex
Aktuell gilt diese Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/lega…T/?uri=celex%3A32013R0168
Viel Spaß damit. Kleiner Tipp: Motorräder sind die Fahrzeuklasse L3e.
Alles anzeigenHallo! So lange ein separater Ein/ausschalter dabei ist, laufen die unter Arbeitsscheinwerfer. Da kann man so ziemlich alles anbauen.
Tchüß. Jens
Leider nein!
§52 Abs. 7 StVZO
"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein."
Alles anzeigenEs handelt sich um keine Neblel-SW sondern es sind Zusatz-SW.
Du darfst vorne am Motorrad maximal je 2x Standlicht/Positionslicht, Tagfahrlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Kurvenlicht und Nebelscheinwerfer haben.
Als was sind denn deine zugelassen?
Alles anzeigenAlso ich habe das Thema Gleitlager im Video eher im Zusammenhang mit den Motoröl verstanden.
Das ist plausibel.
Wenn aber Grundlagen schlecht bis falsch erklärt werden, ist die Qualität der Schlußfolgerungen daraus zumindest fragwürdig. Da erwarte ich von solchen Erklärvideos, wofür von Fachmagazinen extra Experten eingeladen werden, echt etwas mehr. Der Mann ist immerhin nicht nur Ex-Rennfahrer, sondern auch Dipl. Ing. für Mechatronik und müsste es eigentlich besser können.
Es wurde viel zu wortreich und schwammig erklärt, was man auch auf 3 Minuten eingedampft ganz konkret auf den Punkt bringen könnte. Aber dann wäre auch viel weniger Zeit für bunte Bilder mit vielen kleinen Sponsorlogos und Werbung für die eigene Firma.
Richtig "toll" fand ich auch den Louis-Experten aus dem Video oben, als er gefragt wurde, ob es Einfahröle noch gibt: "Nicht, dass ich wüsste [...] obwohl, obwohl man weiß ja [...] keine Ahnung, möglich ist es."
Entschuldigt bitte, aber dafür brauche ich keinen "Experten"!
Alles anzeigenAuf der Duc wird auf jeden Fall der Original-Auspuff bleiben.
Was ist denn verbaut? Originale A04, B04?
Dann brauchst du keine anderen Töpfe für mehr Sound.
Alles anzeigenDer Beitrag von 1000ps.de ist sehr interessant und dem ist nichts hinzuzufügen.
Doch.
Zum Beispiel die Info, dass bei den genannten Gleitlagern nichts einlaufen muss. Die brauchen auch keinen Öldruck für einen Ölfilm, die brauchen eine gewisse Ölmenge. Das sind hydrodynamische Gleitlager, bei denen sich durch die Drehung im Schmierspalt Schmierkeile mit viel höheren Drücken bildeen, als die Ölpumpe liefern kann. Die Welle berührt die Lager im Betrieb gar nicht weil die sich rundrum bildenden Schmierkeile mit ihren hohen Drücken die Welle im Schmierspalt zentrieren. Deswegen liegen die Stahl-Nockenwellen auch nicht im Aluminium-Zylinderkopf auf, jedenfalls nicht wenn der Motor läuft.
Ich fand das Video maximal so mittelgut.
Bei den 1200er und 1250er Wassergekühlten ist wohl der Wartungsplan rückwirkend geändert worden. Da bekommt man dann regelmäßig kostenlos(!) den Kardan von BMW getauscht.
Bei der 1300er steht es von Beginn an im Wartungsplan und deshalb sind die Kosten vom Kunden zu tragen.
Da bleibt dann nicht mehr so viel von den Vorteilen des Kardans ggü. Sekundärantriebsketten übrig.
Falls sich sonst noch jemand über mein Schweigen wundern sollte:
Ich habe ThomasLIP bereits bei unserer ersten Meinungsverschiedenheit geschrieben, dass ich aus verschiedenen Gründen nicht mit ihm diskutieren möchte und habe ihn nach dem Ärger weitestgehend links liegen lassen. Trotzdem richten sich inzwischen fast die Hälfte seiner Beiträge direkt an mich, erwähnen mich, zitieren mich oder beschäftigen sich mit meinen Aussagen. Leider werden auch seine Angriffe auf persönlicher Ebene immer häufiger.
Deshalb werde ich mich auch weiterhin inhaltlich nicht mit ihm auseinandersetzen, auch wenn er selbst zugibt kaum eigene Erfahrung zum Thema zu besitzen, sich sein Wissen nur auf die Schnelle angelesen hat, Fachbegriffe falsch verwendet, Aussagen verdreht und sogar Wikipedia-Zitate selektiv benutzt und bearbeitet, bis ihm die Aussage passt und kaum noch erkennbar ist, dass sie von Fahrradketten handeln.
Das alles könnte ich zeitraubend belegen, aber das kann auch jeder selbst nachlesen.
Und jetzt geht es hoffentlich nur noch um Winnis Kette ...