Von RT Deutsch wurde dadurch auch schon länger nichts mehr verlinkt. Gott sei Dank!
Beiträge von -BW-
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Die Preise für die nachträgliche Installation sind echt heftig. Wollte ursprünglich auch die originalen Griffe nachgerüstet bekommen aber 400€ war es mir nicht wert. Materialpreis ist heftig und der Aufwand lt HH wohl auch.
Der Aufwand bei der Montage der Heizgriffe ist wirklich hoch. Das Bild zeigt meinen neuen Integra bei der Montage im maximal zerpflückten Zustand.
Zum Preis kann ich gar nichts sagen weil ich ein Komplettpaket mit Überführung, Zulassung, Heizgriffen und 1. Inspektion ausgehandelt hatte. -
Von hinten:
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Mit "besseren" Belägen käme sie aber früher in den ABS-Regelbereich, was im Eingangsfred moniert wird.
Das kommt sehr darauf an, wie man "besser" definiert!
Wenn man bei Bremsbelägen die gute Bremswirkung gepaart mit gutem Feedback zu schätzen und zu dosieren weiß dann bremst man sich schnell und einfach an die Blockiergrenze heran, überschreitet diese aber nicht.
Wenn man allerdings grobmotorisch veranlagt ist ... -
Zitat von sundogAlles anzeigen
By the way... Bei einem späteren Verkauf wäre anzugeben, dass das Motorrad bereits einen Unfallschaden hatte.
Dafür gibt es dann in der Regel von der gegnerischen Versicherung den Wertverlust...
Schwieriges Thema!
Angeben sollte man das, nur von der Versicherung gibt es i.d.R. dafür nichts extra.
Ob es überhaupt eine Wertminderung gibt und wie hoch sie ist legt ein Sachverständiger in seinem Gutachten fest. Anders als beim Auto können beim Motorrad aber alle beschädigten Teile ausgetauscht werden können, es gibt also i.d.R. keine technische Wertminderung durch verbleibende Restschäden. Eine merkantile Wertminderung, die einen Ausgleich für das Risiko eines geringeren Erlöses beim Verkauf auf Grund eventuell vorhandener verdeckter Unfallschäden darstellt ist daher beim Motorrad noch umstrittener. -
Zitat von muromeschAlles anzeigen
Wenn Du es darauf anlegst, kannste Dich natürlich mit jedem kalten Reifen hinlegen...
Ein einfach noch kalter Reifen ist etwas anderes als ein Sportreifen, der sein Temperaturfenster auf Grund von mangelnder Belastung nicht erreichen kann. Damit liegt man u.U. schneller auf der Nase als mit einem kalten Tourenreifen.btw:
Irgendwas zwischen 1.300 und 1.500 km. -
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Zitat von HeslAlles anzeigen
von einer quasi personenbezogenen Haftpflichtversicherung, die auch zahlt, wenn ich nicht mit meinem Auto, sondern einem anderen einen Schaden verursache, habe ich noch nie gehört.
Ich auch nicht!
Und selbst wenn es die gibt hätte der Unfallverursacher auch später noch die Chance, den Schaden nicht durch die KfZ-Haftpflicht sondern durch seine eigene Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen oder ihn sogar selbst zu begleichen.
Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich schnellstmöglich die gegnerische KfZ-Haftpflichtversicherung informieren. Die erfährt man unter Angabe des KfZ-Kennzeichen unkompliziert über den Zentralruf der Autoversicherer.Das sich um die Regulierung des Schadens kümmern zu müssen gehört übrigens zum zu regulierenden Schaden dazu. Und dafür gibt es Fachleute, die sowas deutlich besser können als man selbst: Anwälte!
Auch wenn die Schuldfrage klar ist sollte man nicht davor zurück schrecken sich einen Anwalt zu nehmen und den von der gegnerischen Versicherung bezahlen zu lassen. Und wenn sie nicht eindeutig geklärt ist erst recht!
Welche Rechte man hat weiß man selbst oft gar nicht und bei der Versicherung arbeiten ja schließlich auch Fachleute, und zwar mit dem Ziel, möglichst wenig zu bezahlen.
Zitat von HeslAlles anzeigenDann lässt du den Integra nach den Maßgaben dieser Versicherung untersuchen und reparieren.
Bitte nicht!
Ab einer gewissen Schadenshöhe hat man das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die von den Versicherungen beauftragten Gutachter arbeiten nun mal im Auftrag der Versicherung und möchten das auch in Zukunft noch tun. Wie da wohl die Gutachten ausfallen?
Und wenn man schon selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben hat dann auf gar keinen Fall noch den Gutachter der Versicherung ans Fahrzeug lassen. Sonst gibt es plötzlich zwei Gutachten und ein Rechtsstreit ist vorprogrammiert. -
Zitat von LorenzAlles anzeigen
wenn du über 100 km/h schnell fährst ist es vollkommen egal, ob du im D oder S-Modus bist. Du bist immer im 6. Gang.
Nicht wirklich, oder zumindest nur bei gleichförmiger Geschwindigkeit.
Die Drehzahl, bei der abhängig von der Drosselklappenstellung runter bzw. wieder hoch geschaltet wird und damit die genutzten Gänge und mögliche Beschleunigung variieren erheblich.
Und da er ein neues Modell fährt sind auch noch deutlich spürbare Unterschiede zwischen S1, S2 und S3 vorhanden.