Beiträge von NC-750-X

    Im Augenblick macht mir Trumps Politik wieder mehr Sorgen: So wie es aussieht scheint es der Typ tatsächlich zu schaffen so 20 bis 30 Millionen Amerikanern die Krankenversicherung zu entziehen.


    Es würde mich freuen, wenn der Böhmermann mal ein schönes Gedicht für Trump schreiben würde... Schön ist auch Bodo Wartkes von ihm aktuallisiertes Lied "Monica", siehe hier!



    Gruß Michael

    Sehr interessant - aber vermutlich in der Preisklasse von 500 bis 1.000 € angesiedelt. Es würde mich wundern, wenn es anders wäre. Ein Helm ist meiner Ansicht aber eine Art Verschleißteil, da möchte ich ganz gerne nach einer gewissen Fahrstrecke einen neuen. Und deshalb ist das nicht meine Preisklasse.



    Gruß Michael

    Ja, das geht. Auf zwei Montageständern steht ein Motorrad in der Regel sehr stabil. Die Frage ist nur, ob Du die Räder tatsächlich heraus bekommst, denn bei den meisten Ständern steht das Moped nicht sehr hoch. Es könnte also sein, dass Du z. B. den Rücklicht-- und Kennzeichenhalter abschrauben musst.



    Gruß Michael

    Hmmm... Ich habe jetzt mal auf Youtube nachgesehen und auch was gefunden. Die Tröte klingt ja schon angeblich legal waffenscheinpflichtig. Solche Dinger sollten endlich verboten werden, egal ob mit Euro IV oder nicht. Meine Meinung.



    Gruß Michael

    Mal 'ne ganz blöde Frage, die ich ernst meine (ich will Dich nicht provozieren):


    Warum willst du einen anderen Auspuff montieren? Als billigeren Ersatz nach einem Unfall/Sturz macht ein Zubehörauspuff Sinn, aber sonst? Der sieht doch nicht schöner aus. Mehr Leistung bieten die meisten Schalldämpfer auch nicht, viele reduzieren die Leistung sogar. Aber meist fällt der Unterschied sowieso so gering aus, dass man das eh nicht merkt. Bliebe die Möglichkeit illegal unnötigen Lärm zu machen und damit Leute zu nerven, die einem nichts getan haben. Ich hoffe, das ist nicht der Grund. Aber was ist so reizvoll, dass Du dafür ein paar Hundert Euro ausgeben willst?



    Gruß Michael

    Nächster Versuch:


    Ich habe den RAM Mount Adapter am Bügel gegen einen minimal längeren ausgetauscht. Perfekt ist die Position des Navis noch immer nicht. Es steht recht steil, so dass ich sehr schräg auf das Display schaue, worunter der Kontrast und damit die Ablesbarkeit leidet.


    Aber so kann das Navi in der Regel am Moped bleiben! Ich werde es jetzt einige Zeit testen. Mal schauen, wie es sich bewährt und wie es sich bei unterschiedlichen Wetterverhältnissen ablesen lässt.


    So sieht es im Augenblick aus:







    Gruß Michael

    Ich habe beruflich schon über diese Technik gelesen und gehört. Die Wirkungswiese ist tatsächlich die Auslöschung der Schwingungen, d. h. das Ohr wird mechanisch nicht belastet. Dieser Gehörschutz dämpft den Lärm, ermöglicht aber Gespräche weil nur bestimmte Frequenzen durch komplemäntäre Frequenzen ausgelöscht werden. Das ist der Grund, warum diese Technik in der Arbeitssicherheit so interessant ist: Die Kommunikation wird nicht behindert, im Gegenteil, sie wird sogar verbessert weil das kurzzeitige Abnehmen oder Entfernen des Gehörschutzes unnötig wird.


    Auf dem Motorrad wäre mir das aber schlicht zu teuer. Die übliche Lautstärke ist unter einem Helm jedoch so groß, dass im Beruf ein Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben wäre (und das gilt für jeden (!) Helm, denn einen wirklich ausreichend leisen gibt es am Markt nicht!). Eigentlich sollte am Lenker jeden Motorrades dieses Schild hängen:



    Dass ab 85 dB(A) ein Gehörschutz verpflichtend ist hat ja seinen Grund: Dieser Schalldruck kann über einen längeren Zeitraum das Gehör bereits dauerhaft und unwiederbringlich schädigen.


    Wer kennt das nicht? Man macht eine schöne Tour, nimmt den Helm ab und alles ist ungewohnt leise und seltsam dumpf. Mir ist es dann sehr angenehm wenn ich den Gehörschutz aus den Ohren nehmen kann und alles ist wieder normal laut und klingt auch normal!


    Ist man ohne Gehörschutz gefahren, dann geht das nicht und noch längere Zeit danach ist das Hörvermögen beeinträchtigt. Klar, nach einigen Stunden ist es wieder annähernd normal, aber eben nur annähernd. Ein paar der feinen Haarzellen mit den für das Hören wichtigen Härchen sind zerstört. Nur ganz wenige, aber nicht umsonst sagt man steter Tropfen höhlt den Stein.


    Auf Dauer geht das Gehör kaputt und wir haben zwar zwei Ohren, aber nur ein Hörvermögen. Es mag heute gute technische Hilfen geben, aber mit dem echten Hörvermögen können die nicht mithalten. Also ist der Schutz des Gehörs durch Ohrenstöpsel sehr sinnvoll. Und angenehmer als ohne ist es auch noch.



    Gruß Michael

    Da gibt es meines Wissens zwei unterschiedliche Vorschriften. Dass ein Verband von Fahrzeugen als ein Fahrzeug betrachtet wird und alle nachfolgenden Fahrzeuge auch bei Rot fahren dürfen wenn das erste Fahrzeug bei Grün fuhr steht an anderer Stelle als die Genehmigungspflicht. Die stammt aus der sogenannten Übermäßigen Strassenbenutzung § 29 StVO. Das heißt übrigens wirklich so: Übermäßige Strassenbenutzung. Es ist in der StVO leider nach meiner Kenntnis nicht definiert ab welcher Anzahl von Fahrzeugen die greift.



    Gruß Michael

    Durch die Fahrt in der mündlich vereinbarten Gruppe missachtet man bereits die StVO, denn Gruppenfahrten sind melde- und genehmigungspflichtig.


    So eine vorsorglich erstellte schriftliche Vereinbarung macht also durchaus Sinn, um den stillschweigenden Haftungsausschluß zu vermeiden.


    Die Frage ist nur, welche von der StVO abweichende Regeln darf man aufstellen, damit die Vereinbarung gültig bleibt? Die wichtigste Regel in der Gruppe lautet doch, dass versetzt gefahren wird und der normale Sicherheitsabstand nur zum Vordermann in der eigenen Halbspur eingehalten wird, womit sich der Abstand zum versetzt fahrenden tatsächlichen Vordermann halbiert.


    Man könnte das so formulieren: "In der Gruppe wird eine Fahrspur in zwei gedachte Fahrspuren aufgeteilt. Diese sind analog zur StVO zu benutzen, d. h. der Sicherheitsabstand zum Vordermann in der eigenen gedachten Fahrspur ist einzuhalten, wobei sich jedes Fahrzeug etwa in Höhe der Mitte des Sicherheitsabstandes der Fahrzeuge auf der Nebenspur befinden sollte."


    Ansonsten passen die Standard-Regeln der StVO eigentlich problemlos. Man sollte eben nur den Haftungsausschluß ausschließen.



    Gruß Michael