Beiträge von M0wltier

    Auch die Rückleuchte ist LED.


    Die Blinker sind gewöhnliche PY21W und die Kennzeichenlampe eine 5W Glassockellampe W5W.


    Nach den Sicherungen könntest du eigentlich auch selbst schauen, eine 7,5A ist als Reserve aber mit im Kasten.


    Für den Scheinwerfer hat hier jemand irgendwas um 430 Euro geschrieben, keine Ahnung ob das stimmt. Ein Austausch ist aber sowieso nur bei Steinschlag o.ä. zu erwarten.

    Der 1. April ist doch vorbei...






    Falls die Frage wider Erwarten doch ernst gemeint sein sollte: die LED-Beleuchtung ist wartungsfrei, bei einem Defekt muss die gesamte Einheit (Scheinwerfer) getauscht werden. In Ländern, in denen das sonst Pflicht ist, musst du keine Ersatzlampen für LED- und Gasentladungslampen mitführen.


    Blinker und Kennzeichenbeleuchtung sind aber weiterhin Glühlampen, nicht vergessen. ;)


    Hallo Michael,
    auch das ist so nicht richtig. Tagfahrleuchten darf man ausschließlich als Tagfahrlicht betreiben, außer sie haben zusätzlich eine Zulassung als Positionsleuchten im gedimmten Zustand. Um sie als Tagfahrlicht zu betreiben muss das Abblendlicht beim Motorrad abgeschaltet werden (Rücklicht bleibt im Gegensatz zum Auto an), das ist richtig. Das macht aber nichts, da das Tagfahrlicht per Definition besser wahrgenommen wird als das Abblendlicht, Tagfahrlicht reicht am Tage also.



    Ich weiß zwar nicht weshalb du hier einen persönlichen Kreuzzug gegen Audi fährst, aber wenn du mal ein bisschen objektiver auf andere Fahrzeuge schauen würdest könntest du feststellen, dass sämtliche LED-Tagfahrleuchten anderer Hersteller dieselbe Wirkung haben wie bei Audi.


    Allerdings würde ich nun nicht sagen, dass es blendet (im Gegensatz zu LED-Bremsleuchten bei Nacht), sondern einfach nur gut wahrnehmbar ist.
    Tagfahrlicht muss per Definition direkt geradeaus strahlen und möglichst stark streuen, sodass es am Tage gut und schnell wahrgenommen werden kann. Nebelscheinwerfer und Abblendlicht können das schon rein physikalisch nicht so gut leisten, da sie nach unten gerichtet sind und so konstruiert sein sollten, dass möglichst kein Streulicht abgestrahlt wird. Streulicht sorgt bei Nacht für eine Blendung des Gegenverkehrs.


    Dass das Halogenabblendlicht nun am Tag besser gesehen wird als das LED-Licht der 2016er NCs liegt einzig an mehr Streulicht, was prinzipiell eher nicht für das Halogenlicht spricht, zumindest nicht für seine eigentliche Hauptaufgabe: Ausleuchtung der Fahrbahn bei Nacht.


    Also der Teil ist nun wirklich kompletter Humbug. Niemand wird dich daran hindern zugelassene Tagfahrleuchten an deine Honda zu schrauben, zusammen mit einer STVO-konformen Schaltung sagt dann auch kein Polizist etwas.


    Und wer tagsüber mit Fernlicht herumfährt verhält sich auch äußerst egoistisch und asozial den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, denn das blendet normalerweise auch bei Sonnenschein ordentlich (im Gegensatz zu Tagfahrlicht!).


    Zudem ist Tagfahrlicht seit ein paar Jahren eine Zulassungsvoraussetzung für Neuwagen in der EU, das betrifft also alle Hersteller.


    Ja, es gibt keine Traktionskontrolle.


    So ein Käse, diesem Prüfer hätte ich direkt die Kompetenz abgesprochen und seinen Vorgesetzten verlangt.
    Ob England, Niederlande, Deutschland oder sonstwo in Europa ist egal, die europäische Norm gilt in der gesamten EU.


    Es gibt nun eine Lösung: http://nc750.de/forum/viewtopi…&t=8984&start=125#p195673
    Am besten auch noch die zwei Seiten vorher komplett lesen.



    Warnblinkanlage nach Abschalten der Zündung funktioniert nicht, aber in oben genanntem Thread gibt's auch dafür eine Lösung (mit Umschalter, siehe Seite 2). Der Umbau des Originalrelais könnte eventuell nicht mit den sequenziellen Blinkern funktionieren, wenn sich deren Stromverbrauch kontinuierlich ändert.