Das klingt alles sehr seltsam. Habe selber kein solches Problem mit dem Lappen, kann dir deshalb auch nicht direkt weiterhelfen, aber ich würde ja direkt mal zur Führerscheinstelle gehen und fragen, was es zu bedeuten hat. Die sollten das doch wissen. Und wenn nicht, dann das KBA kontaktieren. Die Behörde, die den Führerschein drückt oder erstellt, muss ja wissen was da gedruckt wird...
Verstehe auch das mit den verstellbaren Hebeln nicht, da es für mich keinen Sinn macht. Warum solltest du nur mit verstellbaren Hebeln fahren dürfen (nur weil die Fahrschulmaschine verstellbare Hebel hatte?). Als Beispiel nehm ich mal das Auto. Wenn das Fahrschulauto ein Automatik-Fahrzeug ist, dann hat man ja die Beschränkung bekommen, auch wirklich nur Automatik fahren zu dürfen. Das macht ja auch Sinn, schließlich hat man Schalten und Kuppeln in diesem Falle ja nicht gelernt.
Aber wenn mein Fahrschulauto ein sehr modernes klassisches Schaltgetriebenes ist: Mein Klasse B Lappen also Autoführerschein hab ich 2013 gemacht. Das Auto war ein Golf 7 TDI, also zu der Zeit gabs den 7er Golf noch gar nicht lange, hatte also ein sehr modernes Auto. Und jetzt mein Beispiel: Der Golf hatte natürlich eine großzügige Lenkradverstellung, also das Lenkrad verstellbar in Höhe/Tiefe und in Abstand zur "Fahrersitzrückenlehne". Nach der Logik deines Prüfers müsste ich ja das auch im Führerschein eingetragen bekommen, so dass ich nur PKWs fahren darf, bei denen das Lenkrad verstellbar ist, weils bei meinem Fahrschulauto so war. Demnach sollte ich wohl auch keine Smarts und auch nicht den SLK 230 Kompressor meines Vaters fahren dürfen, da Lenkrad nicht verstellbar...
Macht für mich keinen Sinn, kann deine Verwirrung verstehen. Ich hoffe du kannst was rausfinden.