Nachtrag.
Hab mal hier nachgelesen http://www.flvbw.de/infos-fuer…zahlenbranlage-9-fev.html.
Also wenn die Schlüsselzahl 05.03 bei dir unterhalb/außerhalb der Tabelle hinter "12." steht, dann darfst du wohl tatsächlich auch mit dem Auto nicht mit Beifahrer fahren. Warum weiß ich nicht, aber wenns nur fürs Krad gilt, müsste das entsprechend in der Tabelle in der Zeile des Krades eingetragen sein. Und zur Schlüsselzahl 44 kann man wohl nur sagen, dass jemand bei dir gemurkst hat. Es ist nämlich tatsächlich nicht ersichtlich, welch genaue Beschränkung des Kraftrades vorgesehen ist. Diese Schlüsselzahl kann ja nur in Verbindung mit einer Unterschlüsselzahl funktionieren...
Anders als bei mir. Ich hab unterhalb der Tabelle bei "12." die Schlüsselzahl 01 stehen. Da sie unterhalb/außerhalb der Tabelle steht, gilt sie bei mir für alle Klassen. Es gibt bei der SZ01 aber auch Unterschlüsselzahlen (01.01/01.02/01.03), welche eine bestimmte Sehhilfe festlegen (Brille, Kontaktlinsen, Schutzbrille). Die SZ01 funktioniert aber auch ohne Unterschlüsselzahlen, das heißt ich darf mir aussuchen mit was ich fahren will. Es ist egal ob mit Brille oder Kontaktlinsen, hauptsache ich fahre mit Sehhilfe. Bei der SZ44 funktioniert das ja nicht. Sonst müsste dein Krad ja alle Anpassungen aufweisen, die unter SZ44 fallen. Finde ich extrem und nicht glaubwürdig. Ich bin der Meinung man hat sich bei dir ein Murks geleistet. Man hätte per Unterschlüsselzahl die tatsächlich notwendigen Anpassungen angeben müssen.
Ich würde mich auf jeden Fall beschweren!
