Na ich weiß das ja schon sinchen. Hab das aber zu meinem Probefahrtbericht im 390-Thread ja auch erwähnt, dass mir der Händler die Drossel kostenlos einbauen würde bei nem Kaufpreis von 4690€.
Liegt an der Führerscheinregelung der Stufen A1 und A2. Beim A1 darf ein Motorrad nur mit einer max. Leistung von bis zu 15 PS und einem Hubraum von bis zu 125 ccm gefahren werden. Zusätzlich muss das Leergewicht min. den zehnfachen Wert der Leistung betragen (= max. 0,1 kW/kg).
Beim A2 gibt es keine Hubraumbeschränkung, nur die max. zulässige Leistung von 48 PS darf nicht Überschriften sein. Nach EU-Verordnung darf eine Maschine zwar gedrosselt werden, aber max. nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung. Macht bei 35 kW also 70 kW Ausgangsleistung (dieser Punkt gilt aber bisher nicht für Deutschland). Eine Maschine mit homologierter/eingetragener Ausgangsleistung von bspw. 71 kW darf auch gedrosselt nicht gefahren werden (EU-weit).
Soweit so gut, beschränkt ja alles erstmal die 390 Duke noch gar nicht. Aber auch beim A2 haben wir den schönen Zusatz der Leistungsgewicht-Beschränkung. Hier beträgt es 0,2 kW pro kg. Heißt also, die Maschine muss beim Leergewicht min. den fünffachen Wert der Leistung aufweisen.
Kurz und knapp: die 390 Duke ist für ihre Leistung zu leicht. Es muss gedrosselt werden.