Beiträge von Anon

    Hey,
    ich tippe da auch auf Not-Aus. Dann passiert genau das, was Du beschreibst.


    Aber wie kann denn nach 3.800km zu wenig Öl drin sein? Stand das Moped vielleicht nur nicht gerade und wegen der Anzeige (wenn sie vom Not-Aus kommt) hat Dir suggeriert, dass zu wenig Öl drin war, was gar nicht stimmte?


    Denn eigentlich trinkt die NC kein Öl.... Auch nicht nach Jahren und zigtausenden kilometern...


    Grüße,


    Anon

    Ich habe nun auch den China-Schrott verbaut: Funktioniert erstmal sehr gut. Werden wirklich sehr schön warm.
    Wenn das Wetter jetzt gut bleibt, werden sie aber auch erstmal ausbleiben ... und dann hoffentlich im Herbst wieder funktionieren!


    2 mal Regen haben sie bereits schon überstanden - mein Möp steht ja draußen.


    Grüße,


    Anon

    Also - wenn die Hupe so funktioniert, wie sie soll, dann ist das doch ok! Entweder hupen ODER bremsen! Ganz einfach ;P
    Ich muss sagen, dass ich meine Hupe sehr sehr selten benutze und die Dosenfahrer sich sehr vorschriftsmäßig verhalten. Ich weiß, verkehrte Welt - ich wundere mich auch immer wieder, dass die plötzlich aufpassen.
    Aber vielleicht ist man hier in Hamburg und Umland schon so sehr an Roller und Motorräder gewohnt, dass man darauf aufpasst - oder es liegt an meinem Tagfahrlicht und der weißen NC =)


    Grüße,


    Anon

    Also,


    meiner Meinung nach ist der Preis für das, was man an Veränderung kriegt, viel zu hoch. Ich würde das nicht machen. Klar kann es Verbesserungen geben.


    Aber wenn Du wirklich mit dem Bike zufrieden bist, dann behalt es als Alltags- und Schrauberbike.
    Mach alles damit, was Du willst. Mit der NC kannst Du sowieso fast alles machen. Bei mir bleibt meine S auch mein Alltagsbike. Auch wenn ich in Kürze den offenen Schein habe.


    Leg das gesparte Geld lieber in ein zweites Motorrad an, mit dem Du dann je nach Deinem Interesse die Sau rauslassen kannst!
    - Willst Du einfach mal so richtig auf Tour gehen? Mit 3 Soziae auf einmal? Hol Dir nen richtig großen Tourer!
    - Willst Du mal richtig einen drauf machen, hol Dir ein Bike nur für die Rennstrecke (bspw. hhier die Top 5 bis 6.000 Euro von 1000PS:

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    )
    - Willst Du Dich mal richtig auf die Fresse legen? Dann hol' Dir nen Crossbike und fahr in die Schlammgrube!


    Du kriegst für Zwei- bis Sechstausendeuro einfach so viel Variation, die Du mit einem einfachen Upgrade auf eine neuere Modellversion niemals erreichst.


    ... oder seht ihr das soanders?
    Ich will mir, sobald ich das Geld habe, dann eine schöne "Trackday-Bitch" holen und mal gucken wie toll Rennstrecke sein kann =)


    Grüße,


    Anon

    Hey,


    hatte gerade das gleiche Problem beim Montieren der Heizgriffe. Leider ist dann die Hülse des originales Gasgriffs an einem einhängepunkt kaputt gegangen. Die neue Hülse hat das einhängen aber zum Glück relativ unbeschadet überstanden.


    Wie genau man die aushängen kann, habe ich aber bis jetzt nicht verstanden, sondern dann nur mit Gewalt agiert =/

    Na ja,


    wie auch Klauseln in einer AGB dürfen Garantiebestimmung nicht "überraschend" sein oder den Käufer über gebühr belasten.
    Das bedeutet, dass eine Klausel, die bspw. besagt, dass man sein Motorrad jede Woche waschen muss, ganz klar überraschend und somit nichtig wäre.


    Hier ist auch nur wieder die Frage: Vor Gericht kann jede Seite gewinnen. Prinzipiell gehen große Firmen (wie Honda) lieber ein Gerichtsverfahren ein, als der gemeine Motorradkäufer - der hat auch meist mehr (Geld) zu verlieren für die Anwalts- und Prozesskosten.


    Nach dem BGH (Urteil aus 2013) gilt bei GebrauchtKFZ-Garantie die Werkstattbindung, wenn die Garantie unentgeltlich beim Gebrauchtkauf dazugelegt wurde (also die Garantie nicht in der Rechnung mit aufgeführt ist).
    Wird die Gebrauchtwagengarantie jedoch miterworben, dann können Inspektionen auch in jeder freien Werkstatt nach Herstellervorgabe erledigt werden - nur Reparaturen auf Garantie dürfen nur in autorisierten Werkstätten erfolgen.


    Zu der NeuKFZ-Garantie gibt es eine Gruppenfreistellungsverordnung der EU (GVO 461/2010), die besagt, dass Inspektionen in jeder freien Werkstatt nach Herstellervorgabe ohne Garantieverlust erledigt werden können, Reparaturen auf Garantie jedoch nur in einer Vertragswerkstatt bzw. autorisierten Werkstatt.
    Die GVO ist am 01. Juni 2010 (auf Verkäufe am 01. Juni 2013) in Kraft getreten.


    Achtung: Die GVO spricht hier leider nur von


    Ob dies nun auch auf Motorräder zutrifft, sei erstmal dahingestellt.
    Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich so manches Gericht auch bei Motorrädern an dieser GVO orientiert - und bei der Gebrauchtwagengarantie insbesondere an dem BGH-Urteil.


    ---> Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung <---


    Ich hoffe, etwas Licht ins dunkle Dickicht der Vertragsgestaltung gegeben zu haben. Wer Interesse hat, der kann ja einfach einmal schriftlich mit Angabe der GVO direkt bei Honda anfragen. Wäre gespannt,w as da als Antwort kommt.


    Grüße,


    Anon


    Ich hab den Reifen noch immer liegen, weil mein MPR4 sich einfach nicht abnutzen lassen will. Vorne noch 2mm, hinten 4,5 bei 7500km + x (Vorbesitzer km).


    Da mein Roadtec 01 (wie in meinem Post http://nc750.de/forum/viewtopic.php?p=179244#p179244) bei Auslieferung vorne 6mm, hinten 7mm hat, werden es bei Dir wohl >12.000km ;)


    Ich denke mal, dass ich ihn vorne in 1.000km aufziehen kann


    Grüße,


    Anon