Also vorerst fine ich es sowieso komisch, dass heir die Bundesregierung überhaupt mitzureden hat.
Daher finde ich Merkels Ansage, die sie nach reiflicher Überlegung getroffen hat, ganz gut; also dass 1.) die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten darf und 2.) dieser Paragraph während der derzeitigen Legislaturperiode abgeschafft wird.
Meiner Meinung nach die einzige richtige Entscheidung. In einer Demokratie darf nicht die Legislative entscheiden, ob die Judiskative Ermittlungen einleiten darf oder nicht.
Dass nun das Abschaffen des Paragraphen in den Vordergrund rückt ist auch super, DANKE, Böhmermann!
Von soweit also alles supi. Schlimm für unsere Demokratie, Presse- und Meinungsfreiheit wäre es nur dann, wenn er wirklich verurteilt werden würde, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Ich blicke also der Gerichtsverhandlung relativ gelassen entgegen und hoffe, dass dort genau erörtert wird, inwiefern Erdo^gan einen kleinen Schwanz und Schrumpelklöten hat.
Ich denke, dass dies von allgemeinem Interesse sein wird und genau erörtert werden muss, um sicherzustellen, dass es sich hier nicht um Fakten, sondenr um falsche Behauptungen handelt.
Schlimm hätte ich es gefunden, wenn die Statsanwaltschaft von sich aus gegen Jan Böhmermann ermittelt hätte - denn gerade hier muss man sehr vorsichtig sein. Meines Wissens hat er nämlich nun über sich selbst eine Fernsehpause verhängt, was sehr schade ist.
Wenn aber wirklich geklagt wird, was Erdo^gan ja nunmal gemacht hat, dann muss die Staatsanwaltschaft ermitteln - von daher also alles in Ordnung und im Einklang mit unserem Rechtssystem und unserer Demokratie.
Wünschenswert wäre es, wenn die Staatsanwaltschaft bereits die Anklage fallen lassen würde. Wir werden sehen, wie weit es geht.
Weitermachen sollte er auf jeden Fall! Aus meiner Sicht handelt es sich selbst bei diesem Gedicht um reine Satire, die Merkel (und andere) schon zigfach erdulden musste(n). Aber wenn Erdo^gan einen Schwanzvergleich haben will, dann kann er ihn ja bekommen
MfG,
Anon