Beiträge von dackynutak

    Hallo was n die Runde.....


    Ich habe nun mit der Dekra und dem TÜV telefoniert.


    Beim Tagfahrlicht muss das Abblendlicht aus sein.
    Bei den Begrenzungsleuchten gedimmt
    Bei Nebelleuchten darf es zusammen betrieben werden muss nur ein Schalter zwischen sein.
    Natürlich unter Beachtung der StVO. Also Sichtverhältnisse usw.


    Nun meine Frage: wo habt ihr eure zusatzscheinwerfer montiert. Hat jemand die Lampen am Rahmen montiert und kann Fotos machen. Strebe diese Lösung an.


    Habe aber auch noch SW motech Lampen Halter von meiner alten GS die könnte ich modifizieren aber wo sollen die am besten montiert werden.


    Vorschläge und Fotos werden dankend angenommen



    schnick schanak...da läuft nix voll Wasser.....diese Bänke habe ich seit ca. 4 Jahren im Einsatz....da soll so ein Gerücht wohl hartnäckig
    aufrecht erhalten bleiben. Und ich bin nicht der einzige der das widerlegt.....


    immer fair im Verkehr....gruss



    hallo ins Sauerland,


    hat mir Spaß gemacht das zu lesen........trifft den Nagel auf den Kopf. Und wenn es nicht die Modulatoren sind ist es das Getriebe, die Kupplung, die Luftzufuhr die dazu führt, dass die Karren beim Kuppeln zwischen 2 Gängen verrecken usw. usw.


    Frei nach dem Motto...Asiakost fahren....Bayernkost essen!! :D

    Gruß aus dem Weserbergland,


    Wechsel...? Habe ich gerade damit durch. Bin von BMW F 650 GS Twin auf Honda NC700 Integra umgestiegen. Ich habe leider noch nicht die Gelegenheit gehabt viel zu fahren. Aber kommendes WE soll es bei uns ja schön werden.


    Als ich sie geholt habe bin ich ca. 350 KM vom Händler nach Haus gefahren, ca. 200 KM Autobahn/150 Landstraße. Auf der Bahn läuft die Integra einfach klasse. Super ruhig und der Durchzug hat mich für die 52 Pferde echt überrascht. Die 72 PS BMW war wirklich nicht flotter. Dafür aber viel unruhiger. Auf der Landstraße war die BMW der Hit. Wenn ich die Integra erst mal länger gefahren bin wird des mit der auch nicht so viel anders sein......kann ich mir vorstellen.


    Auf BMW war das nun schon meine zweite Enttäuschung....drei habe ich gefahren, und bei der zweiten von den dreien hatte Rotax die Finger im Spiel. Die lief auch einwandfrei. Nur war mir der Ein-Zylinder auf Dauer zu rumplig. Die BMW-Macken haben mich geheilt.


    Bei der Fernost Kost weis man einfach was man hat. Honda und Yamaha können es tatsächlich. Suzi kenne ich nicht.......


    Bayrische Kost...gerne..... auf dem Oktoberfest.


    Viele Grüße aus Salzhemmendorf


    dackynuta



    Nun hab ich doch was gefunden zum Thema Tagfahrlicht. Zusammen gefasst, die dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht betrieben werden.


    Tagfahrleuchten am Motorrad
    Tagfahrleuchten ersetzen das Abblendlicht
    Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.


    Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden.


    Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei:


    erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.



    Bezüglich der Montage von Tagfahrleuchten an Krafträdern sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten.


    Genehmigung:


    Tagfahrleuchten müssen gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Dieses kann auf dem Glas, Reflektor oder Gehäuse angebracht sein. Ein Dimmen (Abdunkeln) des serienmäßigen Abblendlichtes, um dieses als Tagfahrleuchte zu nutzen, ist unzulässig
    Beispiel für ein Prüfzeichen einer Tagfahrleuchte:


    RL 00 04711 (RL steht für "Daytime Running Light")


    Elektrische Schaltung:


    Tagfahrleuchten müssen automatisch mit Anstellen der „Zündung“ eingeschaltet werden. Tagfahrleuchten müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.


    Hinweis: Beträgt der Abstand von Fahrtrichtungsanzeiger und Tagfahrleuchte weniger als 40 mm, darf bei eingeschaltetem Fahrtrichtungsanzeiger die TFL der betreffenden Seite automatisch gedimmt oder ausgeschaltet sein.


    Vorgaben für die geometrische Anbaulage der Tagfahrleuchten





    Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion („Standlicht“):
    Tagfahrleuchten dürfen auch nach Einschalten der Beleuchtung weiter leuchten, wenn sie dann automatisch gedimmt werden, um die Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen.


    In diesem Fall gelten folgende abweichende Bedingungen:


    Die Tagfahrleuchten müssen zusätzlich nach ECE-R 7 oder ECE-R 50 als Begrenzungsleuchte genehmigt und gekennzeichnet sein. Maximal 2 Begrenzungsleuchten sind zulässig, erforderlichenfalls müssen andere Begrenzungsleuchten abgeklemmt oder entfernt werden. Die Unterkante der leuchtenden Fläche der Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Der Sichtwinkel von Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion muss mindestens 45° nach innen und 80° nach außen sowie 15° nach oben und unten (5° nach unten ausreichend bei Anbauhöhe weniger als 75 cm) betragen.



    das Ding gibt es in regelmäßigen Abständen.....das mache die alle....Polo bringt in regelmäßigen Abständen 20% und 25% Aktionen.
    Man muss nicht schnell zuschlagen sondern in Ruhe abwarten. Die besten Preise gibt es wenn das Motorradgeschäft am ruhigsten ist.


    oh ja...die Idee ist auch nicht schlecht...so könnte man die Kabel besser verlegen und verstecken.....das schaue ich mir mal an.


    Ein zusätzlicher Sturzbügel von Fehling könnte auch als Halter dienen.
    Ich suche mal weiter nach Bildmaterial....


    doch die Lampen bestelle ich mir wohl....am Montag werde ich noch mal mit den TüV Nord telefonieren. Mal sehen was die zum Gebrauch vom Tag Fahrlicht in Verbindung mit dem Hauptscheinwerfer sagen.


    Letzten Endes machen die auch nix anderes als die Nebelscheinwerfer.


    Gruß Aki a. Salzhemmendorf

    Guten Abend aus Niedersachen,


    wo beabsichtigst du die Halter zu verschrauben.?? Ich habe mich gerade mal drunter gelegt....(naja, vor ca. 5 Stunden). Unterhalb der Verkleidung unter den Blinkern sitzen Schrauben die senkrecht nach oben gehen. Ich denke die könnten einen kleinen Lampenhalter problemlos tragen.


    Hast du eine bessere Idee.......Viele Grüße


    nein...habt ihr nicht.....ich bin völlig stressfrei.....


    ich bin oft auf der Suche nach interessanten Infos für meine Mopeds.


    So habe ich gerade meine C-Bow Softtaschen mit 15 und 12 cm Schrauben an das Rack mit den Soziusgriffen befestigt. Das Ding hält und ist sehr stabil....nur würde ich es so niemals durch den TüV bringen können. Materialkosten für 4 Lange Schrauben mit Voll-Gewinde, Gewinderohre und selbstsicherde Muttern ca. 12 €. Die Originalen von Hepco & Becker sollen 120€ + Versand kosten. Nur blöd, dass es erheblich teurer werden kann wenn der Trachtenverein mit mischt. :D