Alles anzeigenUnd sollte doch mal was in der Garage passieren, bist du in der abgemeldeten Zeit ohne Versicherung (Teilkasko voraus gesetzt).
Gruß Gregor
Das ist falsch.
"Was gilt für den Versicherungsschutz außerhalb der Saison?
Was viele nicht wissen: Außerhalb der Saison besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung. Dafür muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem Abstellplatz stehen, der von einer sogenannten Umfriedung – also etwa durch einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer – vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist. Dann gilt auch in dieser Zeit der Schutz der Kfz-Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung – obwohl kein Beitrag anfällt.
Hat der Halter also eine Kaskoversicherung abgeschlossen, ist sein Fahrzeug auch im Winter gegen Diebstahl, Feuer, Marderbisse sowie gegen Schäden durch Blitze, Stürme und Hagel versichert."
Quelle: https://www.dieversicherer.de