Hi SuperSport,
sehr gut geeignet ist nach meiner Meinung auch dieses Öl von Stihl. Das habe ich vor meinem Umstieg auf PDL lange Zeit genutzt. Gegenüber billigem Kettenöl, welches ich für meine Motorsägen verwende, verharzt es nicht.
Hi SuperSport,
sehr gut geeignet ist nach meiner Meinung auch dieses Öl von Stihl. Das habe ich vor meinem Umstieg auf PDL lange Zeit genutzt. Gegenüber billigem Kettenöl, welches ich für meine Motorsägen verwende, verharzt es nicht.
Zitat von rykerAlles anzeigen...
Mit Kettenschloß-Ketten habe ich persönlich ein Problem, da ich die ganze Zeit dieses schwächste Glied im Kopf hab. Sicherlich wird bei 48PS auch nix passieren...aber wenn ich mit einem (und wenns nur eingebildet ist) Schwachpunkt/Mangel unterwegs bin, dann kann ich nicht abschalten bzw. bin zu fokusiert auf irgendwelche Reaktionen des Mopeds.
Endloskette bedeutet sicher Schwinge raus. Dürfte aber selbst für einen Hobbyschrauber mit minimalster Kenntnis (und Hauptständer...) machbar sein, oder? Drehmomente nach WHB und los gehts.
Grüße, Ryker
Moin,
eine gute Alternative zum herkömmlichen Kettenschloss, gerade bei den "nur" 48PS, ist das Enuma Schraubschloss. Dabei kann man nun gar nichts falsch machen. Es arbeitet nach dem Prinzip, das sonst jeder Schrauber fürchtet, nämlich "nach ganz fest kommt ganz locker".
Ist eine Überlegung für jeden, der den Schwingenausbau scheut. Ich habe das Schraubschloss selbst mal an meiner Cagiva verwendet und über die Kettenlebensdauer von 35.000 km keinen Unterschied zur Endloskette bemerkt. Halt, doch einen schon: Man hat beim Einsprühen der Kette einen optischen Anfangs- und Endpunkt
Moin,
bei dem Preis kann die Kette gar nichts taugen.
Die muss ja aus Gold sein und das Material ist nicht fest genug für Motorradketten.
Zitat von Stephan65Alles anzeigenHallo NoOne,
ich habe mich selbstverständlich auf die Regulierung innerhalb der VK bezogen.
Dein Schadensbeispiel ist mustergültig erklärt - falls du bei uns uns anfangen möchtest, meld dich bei mir
VG.
Danke Stefan,
bei Bedarf komme ich darauf zurück.
Hi,
mal folgendes angenommen. Die Schuldverteilung findet im Verhältnis 40% du, 60% der andere statt.
Jetzt mal nur zu den materiellen Schäden an den Fahrzeugen:
Dann zahlt deine Haftpflicht den Schaden des anderen zu 40%, du bekommst von der Haftplicht des anderen 60% deines Schadens ersetzt. Nehmen wir mal an, das neue Gutachten sagt Zeitwert 6.000 EUR, Restwert bleibt bei 1.500 EUR. Du bekommst dann von der gegnerischen Versicherung 3.600 EUR abzüglich den Restwert von 1.500 EUR also 2.100 EUR. Die 1.500 erlöst du ja durch den Verkauf des Restes, du hast also 3.600 EUR.
Die 40% = 2.400 EUR, auf denen du "sitzenbleibst", kannst du auf jeden Fall bei deiner Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Wenn die Bedingungen deiner Vollkasko es hergeben, sogar den Differenzbetrag von 3.600 EUR zum Neupreis des Mopeds.
Wenn sich die Klärung der Schuldfrage länger hinziehen sollte und du vorher schon wieder Mopped fahren willst, kannst du sogar deine Vollkasko ganz in Anspruch nehmen. Solltest du dann in dem Rechtsstreit keine Teilschuld bekommen, kannst du den ausgezahlten Betrag wieder an die Versicherung zurück zahlen und hast dann keinen Rabattverlust in der Kasko. Wenn du Teilschuld bekommst, musst du natürlich den Betrag, den du bekommst, an deine Versicherung abtreten, ansonsten würdest du dich ja bereichern. Bereicherung ist aber ein absolutes NoGo bei Versicherungsschäden.
Aber kläre das alles mit deinem Rechtsanwalt. Es ist aber gut, dich hier zu informieren, dann weisst du schon mal etwas, wenn du mit ihm redest, kannst das eine oder andere selbst ansprechen und bist nicht so ausgeliefert.
Hi Stephan.
was du schreibst, trifft auf Kaskoversicherung zu, nicht aber auf Haftplichtschäden.
Allerdings gibt es auch im Haftpflichtbereich einen Neuwertersatz, hier ist diues abhängig vom Alter und Laufleistung des Fahrzeugs. Bei EZ 6/2012 und gut 4.000km werden allerdings wohl die Kilometer gegen den Neuwertersatz aus der Haftpflicht sprechen.
Aber das sollte alles über den Anwalt geklärt werden.
Wenn das Gutachten jetzt auf einen "Verlust" von ca. 500 EUR hinausläuft, lohnt meines Erachtens die Inanspruchnahme der Vollkasko nicht, sofern diese vorhanden ist. Läuft es allerdings auf eine Teilschuld hinaus, sieht dies schon ganz anders aus.
Ich weiss auch wovon ich schreibe, ich war über 20 Jahre als Autoverkäufer tätig, da ist so manches Unfallgeschäft durch meine Hände gegangen.
Moin,
du hast ja einen unverschuldeten Unfall erlitten. Grundsätzlich würde ich in einem solchen Fall die gesamte Abwicklung einem Rechtsanwalt übergeben. Da du ja auch einen nicht unerheblichen Personenschaden davongetragen hast, geht es neben dem materiellen Ersatz für Moped und Bekleidung usw. ja auch um Schmerzensgeld, und da versuchen die Versicherungen oft, die Geschädigten "über den Tisch zu ziehen".
Bezüglich des Gutachtens würde ich den Gutachter zunächst mal freundlich fragen, ob er denn den Neupreis der DCT Variante zugrunde gelegt hat. Einen Wertverlust von ~1.700 EUR in zwei Monaten halte ich für etwas überzogen.
Wenn er darauf nicht eingeht, siehe oben, der Rechtsanwalt.
Werner:
Das ist falsch, die VS zahlt Zeitwert minus Restwert
Ist er auch nicht, jedenfalls nicht beim Auspuff. Deshalb ärgert mich die einfache Antwort des TÜV Rheinland ja auch ein wenig.
Beim Licht sieht es anders aus, da kannst du alles, was ein eZeichen hat, an deine NC schrauben, sofern du die Vorschriften für den Anbau von Beleuchtungseinrichtungen, also Abstände usw., einhälst.
Moin,
mir geht es bei der ganzen Aktion nicht um die Zuordnung der eNummern zu Töpfen oder was wofür richtig ist.
Ich habe einen langen Topf bekommen, jetzt sehe ich, das es kurze und lange gibt. Ausserdem scheint bei mir die falsche Nummer eingeschlagen zu sein.
Das ist für mich der Ansatzpunkt damit ich ebenfalls einen kurzen Topf bekomme, allein das ist mein Ziel. Wenn mir dabei Auskünfte von wo auch immer helfen, ist das ok. Mehr aber nicht.
Moin,
da das KBA ja zu e3 BEs keine Aussagen machen konnte und mein italienisch nicht existent ist, habe ich die Anfrage einmal an den TÜV Rheinland geschickt. Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx,
ich kann Ihnen hier leider auch nicht weiterhelfen.
Bitte wenden Sie sich an den Hersteller der Anlage.
MfG
Michael xxx
Das ist doch mal Klasse, der TÜV weiss nichts über e3 BEs. Damit brauchen wir uns wegen Prüfungen ja gar keine Sorgen mehr zu machen, eine e3 Nummer auf dem Puff und alles ist gut. Da kann man sich ja Anlagen für eine Duc oder KTM dranbauen, der TÜV weiss ja angeblich nix davon.
So kann man sich die Arbeit auch leicht machen. Die Antwort des KBA war da um einiges besser.