Hallo Urban,
einige Hersteller handhaben das sehr unterschiedlich. Bei Honda habe ich die Erfahrung, bzw. das Wissen.; die Übergabe des Händlers an den Kunden, mit Stempel und Unterschrift und auch der Bestätigung des Kunden zählt. Sonst könnten einige krude Mitmenschen auf den Gedanken kommen, nur mit Roter Nummer oder auf der Privatstrecke eine "Lebenslange Garantie" zu erhalten. Bei Tageszulassung auf den Händler zählt leider das Rästzulassungsdatum, egal, wann der Händler sich selbst sein Fahrzeug übergibt.
Verbunden mit der Übergabeprotokollierung findet auch die Registrierung bei Honda statt, mit Händlernummer und Übergabedatum an den Kunden. Serviceheft. 1.Seite der Aufkleber... oder im Kleingedruckten auf Seite 6:
Die Garantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung oder-falls das Kraftrad nicht sogleich zugelassen wird -mit dem Tag der Übergabe an den Endabnehmer und endet mit mit Ablauf von 24 Monaten.
Dies könnte bedeuten: Moped bezahlen, Papiere zur Sicherheit mitnehmen, Entsprechendes Schriftstück mit Eigentumsnachweis im Falle einer Insolvenz des Händlers, Moped beim Händler überwintern lassen, im März zulassen und die Übergabe vollziehen, dann hättest Du nicht den Verlust der paar Monate... ist allerdings mit einigen Gefahren (Insolvenz/Diebstahl/Unterschlagung) etc. verbunden...
Beste Grüße Frank
PS
Honda gewährt doch auf die NC Modelle 2015 vier Jahre Garantie, was soll da schief gehen ?