Hallo,
ich habe meine Nebelscheinwerfer selbst angebaut und eingestellt mit Hilfe des Garagentors und nach Augenmaß. Wenn ich die Zündung anmache gehen sie mit dem Licht mit an und wenn ich den Motor ausmache gehen sie mit aus. Den Schalter verwende ich so gut wie nie.
So fahre ich seit ca. 20 Jahren oder ca. 300.000 Km durch einige Staaten in Europa. Auch beim TÜV und auch bei mehreren Polizeikontrollen, nicht nur in Deutschland, war ich schon mit dieser Konstellation. Bis jetzt wurde das nicht beanstandet. Einmal hat ein TÜV-Ingenieur die zwei Rückstrahler hinten beanstandet. Einer ist an der NC original, der zweite an der Kotflügelverlängerung. Er meinte, zwei wären nicht erlaubt aber er hätte vollstes Verständnis für mich. Einen musste ich abkleben und alles war gut. Es war ein ganz genauer Ingenieur. Zu Hause habe ich das Klebeband wieder abgemacht. Aber zu den Nebelscheinwerfern, die mit der Zündung angingen, sagte er nichts.
Die Theoretiker hier können sich gerne die §§ um die Ohren hauen, meine Erfahrung ist aus der Praxis.
Lorenz