Ich wunder mich,das noch keiner seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen hat.Diese Hinhaltetaktik von einigen Händlern ist schon mehr als dreist.Von wegen,davon haben wir noch nichts gehört und sie sind der erste mit diesem Problem.
Ich kann von einem Reifen eine gewisse Laufleistung erwarten,ohne wenn und aber.Und wenn der Reifen diese Laufleistung nicht erfüllt,ist das für mich ein klarer Mangel.Und Mängel muss derVerkäufer in der Garantiezeit beseitigen.Oder sehe ich das falsch?
Beste Grüße Peter