Zitat von matthifantAlles anzeigenSexuelle Nötigung an einer Rutsche und Anzeige wegen Vergewaltigung ?
Sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand in einem Hallenbad an einer Rutsche (also für alle sichtbar) versucht jemanden zu vergewaltigen.
Und ob z.B. Begrabschen (steht über die Art der Nötigung ja nichts drin) eine - wie in dem Artikel formuliert - dem Beischlaf ähnliche Handlung ist![]()
Also manchmal habe ich mittlerweile den Eindruck dass der ein oder andere Artikel - vorsichtig formuliert - besser recherchiert sein sollte um nicht bloss einer passenden Stimmungsmache zu dienen.
Abgesehen davon, dass es bestimmt einen mehr als guten Grund gab, dass die beiden eingebuchtet wurden:
Werden die News von T-Online neuerdings auch von Springer gemacht?