Die Dauer der Beugehaft ist nunmal unabhängig von der Höhe der zu zahlenden Strafe.
Ich finde es auch gut, dass da keine Ausnahmen gemacht werden. Sonst könnte ja jeder kommen und irgend ein Argument finden warum gerade er jetzt nicht diese Haft antreten kann.
Er hat sich das ja auch selber eingebrockt. Beim zweiten Versuch den Perso zu verlängern hätte er auch einfach ein biometrisches Foto am Start haben können. Ist ja nicht so schwer einen Fotografen zu bitten das zu machen.
Hätte er sich da bei der Beörde zusammengerissen, hätten die ihn auch nicht mehrfach!! rausgeschmissen und angezeigt.
Er hätte es auch lassen können wegen der Anzeige vor Gericht zu ziehen. Oder er hätte auch mal das Urteil vom Gericht akzeptieren und die Geldstrafe bezahlen können.
Er hatte also mehr als genug Möglichkeiten diese Beugehaft noch zu vermeiden, auch noch in der Zeit zwischen Urteil und Verhaftung, ja sogar selbst bei der Verhaftung hätte er das Geld auch einfach bezahlen können. Nebenbei bemerkt kann er die Beugehaft ja jederzeit beenden indem er halt die Strafe bezahlt.
Es besteht nunmal Ausweißpflicht, da sollte man keine Ausnahmen machen, ist das gleiche wie mit der Beugehaft. Der kann ja auch gut und gerne 20 Jahre leben und sonstwas anstellen, wer weiß das schon.