An meiner Stelle würde ich schriftlich, Brief ohne Einschreiben, den Händler um eine Rechnungsstellung innerhalb einer Woche bitten. Dazu ist er verpflichtet, auch wenn ich eine evtl. ausgehändigte Quittung auf dem Tresen "vergessen haben sollte". Sollte er dem nicht nachkommen, wende ich mich an die Verbraucherzentrale, Kopie an den Händler, nebst Importeur.
Hätte ich eine Quittung über eine, aus meiner Sicht, überhöhte Inspektionsrechnung, dann sende ich die Rechnung zum Importeur um Prüfung, da andere Motorradfahrerkollegen wesentlich geringere Kosten gehabt hätten.
Was ich nicht machen würde, ist das Verhalten meines Händlers derart ( wenn auch indirekt) zu würdigen, dass es aus seiner Sicht für ihn geschäftsschädigend sein könnte.
Das kann Schadenersatzforderungen eines Händlers verursachen, diese Forderungen abzuwehren kann als Privatperson recht teuer werden. Da streiken dann auch Rechtschutzversicherungen...
GUME