Hallo Forum und alle die noch Mitglieder werden wollen.
Habe mich mal bei meinem Lieblingsingenieur der DEKRA über Reifen und Reifenfreigaben unterhalten.
Ich habe meinen KFZ-Schein, COC sowie Produktbeschreibungen für Heidenau K80/K73 und die Reifenfreigabe für den K80 kopiert und meinem Ingenieur mitgegeben.
Fazit:
-Es gibt weder in der COC noch im KFZ-Schein eine Markenbindung.
-In der COC sind Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitsindex in Klammern.
-Nach Angaben im KFZ-Schein und der COC über Höchstgeschwindigkeit und Achstraglasten sind folgende Anforderungen von den Reifen mindistens zu erfüllen: VA 120/70R17 M/C 42 R HA 160/60R17 M/C 64 R.
-Es ist KEINE Eintragungen in den Fahrzeugpapieren nötig.
Diese Angaben beziehen sich auf meine X , da ich meine Papiere zur Überprüfung mitgegeben habe.
Mit angehangener PDF-Datei kann man anhand der Tabellen und seinen Fahrzeugpapieren die Mindistanforderungen für
die XD,SA,SD,ND-Versionen raussuchen.
Änderungen der Reifengrößen müssen eingetragen werden.
Ich hoffe, jetzt ist alles klar!!
Mit freundlichen Grüßen
Ölfuss42