Das mit der ABE ist so eine Sache. Da habe ich leider schon andere Erfahrungen gemacht und bin seitdem recht vorsichtig geworden.
Manchmal wurde die ABE erteilt und Honda hat später was geändert!
Bei CBF1000 war das so. Die ersten Modelle mit ABS hatten eine länger Bremsleitung, und diese war am Handbremszylinder und am ABS-Block geschraubt so daß man sie problemlos durch eine längere Leitung ersetzen konnte. Später ging Honda dazu über die Leitungen am ABE-Block zu vercrimpen und ein paar Zentimeter kürzer auszuführen. Das Ende von Lied: trotz ABE konnte man keine Höherlegung mehr verbauen bzw. nur noch mit fiesen Tricks paßten 20mm drunter.
Bei den letzten ABS-Modellen der CB1300 sind die Bremsleitungen auch vercrimpt und sehr knapp. Die ABE der Höherlegung stammt aber noch aus der Zeit der Modelle ohne ABS. Da ist es so übel daß man die gesamte Bremsanlage ausbauen und die längeren Bremsleitungen vercrimpen lassen muß (kostet über 700 Euro) um die Lenkerhöherlegung montieren zu können.
Eine ABE bedeutet nur daß zum Zeitpunkt der Genehmigung die Teile paßten; wenn Honda aber in der Serie Änderungen vornimmt dann ändert sich die ABE oft nicht mehr und bleibt weiter gültig.