Hallo zusammen.
Ich habe eben leider Bekanntschaft mit der Kantonspolizei gemacht.
Folgendes ist passiert:
Ich fahre eine abschüssige Strasse herunter, Wohngebiet, Tempo 30 Zone.
Da ich dort wohne und ich innerorts meist peinlich genau auf Tempo achte, fahre ich auch wirklich 30 (Tacho 34, mit der NC700S DCT geht fast ohne Bremseinsatz im 3. Gang, D-Modus).
Im spitzen Winkel trifft die kleine Strasse auf die Vorfahrtsstrasse, Stoppschild, durchgezogene Linie, ich bremse, bei ca 25kmh (Tacho) geht der Motor in den 2 Gang (eben nochmal ausprobiert), werde noch langsamer (ca 15kmh, mMn), halte aber nicht an.
Nach ca 200m werde ich rausgewunken.
Die freundliche Dame sagt: "Macht 60 CHF."
Wollte ich sofort bezahlen, keine Frage, keine Diskussion. (Ob 60 CHF viel ist oder nicht, will ich gar nicht diskutieren. - Wir übertreten fast alle ab und zu die ein oder andere Regel, und wenn man erwischt wird, dann zahlt man halt. - Ich jedenfalls
Da meinte der Kollege: "Aber X, der das beboachtet hat, sagte doch der wäre über 30kmh gefahren; das wäre dann eine Strafanzeige."
Ich hab gar nicht nach dem Preis oder Konsequenzen gefragt, sondern das rundheraus abgelehnt, einfach weil es totaler Quatsch ist. Sie hat dann über Funk nochmal mit ihm Rücksprache gehalten, und er hat das bestätigt.
Laut Frau W schreibt jetzt der Kollege X die Anzeige, die geht zur Staatsanwaltschaft und dann bekomme ich Bescheid mit Busse und Möglichkeit zum Einspruch.
Auf weitere Angaben zur Sache habe ich vor Ort verzichtet.
Ich bin anschließend nochmal an der Vorfahrtstrasse vorbeigefahren um mir Kollege X anzusehen: Der einzige, den ich beobachtet habe, war ein Mann in Zivil, der in einem blauen Audi sass, und durch den Rückspiegel diese Abzweigung beobachtet hat.
Meine Fragen nun:
- Ist es besonders schlimm ein Stoppschild mit mehr als 30kmh zu überfahren? Und was ist die übliche Strafe?
- Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen?; Kanton/Stadt Solothurn bevorzugt.
- Wie stehen meine Chancen? Vom gesunden Rechtsempfinden würde ich sagen, dass das niemals durchgeht, weil einer was beobachtet hat und jetzt behauptet... - Andererseits, wenn die Staatsanwaltschaft auf Grund dessen Aussage mir eine entsprechende Strafe zuschickt, welche Chancen bestehen dann überhaupt, dass das vor Gericht noch abgewendet werden kann?
- Könnt Ihr mir sonst noch evtl Quellen etc zusenden (hier posten), wo ich mich selbst mal schlau(er) lesen kann?
Danke & lg
Matthias