Beiträge von ompo58


    Für den Käufer streitet in der Tat in den ersten 6 Monaten die vom Verkäufer widerlegbare Vermutung, dass die Kaufsache mangelhaft war, § 476 BGB. Der nach 6 Monaten erforderliche Beweis dürfte mittels eines Gutachtens leicht zu erbringen sein, zumal es auch bei dem Verschleißteil Batterie nicht üblich ist, dass es nach zwei Jahren bereits defekt ist. Dann muss der Händler auch noch die Kosten des Gutachtens tragen.Wenn ich der Händler wäre, würde ich den Mangel nicht bestreiten, denn so ein Gutachten kann ziemlich teuer werden. Außerdem würde ich den Kunden vielleicht ganz gerne behalten....

    Ich finde, die NC kommt bei dieser Konkurrenz ganz gut weg, wenn man auch manchmal den Eindruck hat, dass die Kommentare etwas ironisch sind.... ;) Und die Vorführungen der Wheelies und Stoppies sind doch eher etwas albern.


    Außerdem werden hier doch Äpfel mit Birnen verglichen!


    Gruß


    Micha

    man muss unterscheiden:


    Es gibt Gewährleistung. Die schuldet der Händler kraft Gesetzes. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und gilt meines Erachtens auch für die Batterie, wenn sie ganz normal belastet wird. Der Anspruch ist gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.


    Und es gibt Garantie. Diese stellt eine freiwillige Leistung des Herstellers dar. Der Hersteller kann also selbst bestimmen, für welche Teile er eine Garantie übernimmt und welche er davon ausschließt.


    Danke, das klingt für mich schon plausibler!

    Hallo,


    ich habe eben einen Anruf meines Händlers erhalten. Er teilte mir mit, dass ein paar seiner NC-Kunden Probleme mit Luftdruckverlust am Hinterrad haben. Ursache sei eine rostende Naht in der Felge, aus der dann die Luft entweicht.


    Hat von euch auch schon jemand solche Erfahrungen gemacht? Klingt ja nicht sehr vertrauenerweckend....


    Gruß


    Micha