man muss unterscheiden:
Es gibt Gewährleistung. Die schuldet der Händler kraft Gesetzes. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und gilt meines Erachtens auch für die Batterie, wenn sie ganz normal belastet wird. Der Anspruch ist gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
Und es gibt Garantie. Diese stellt eine freiwillige Leistung des Herstellers dar. Der Hersteller kann also selbst bestimmen, für welche Teile er eine Garantie übernimmt und welche er davon ausschließt.


