Zitat von PilzpfanneAlles anzeigen
...so isses, es gilt der Warenwert bis 150 EUR "ohne Versandkosten"
hab ich hier auch schonmal erwähnt
Nur Privatsendungen, welche als "Gift" deklariert sind, d.h. der Versand von einer natürlichen Person,
die Dir ein Geschenk bis zu einem Wert von 45 Euro von nichtteilbarer Ware verschickt,
muss ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sein,
sind zollfrei und auch frei von der Einfuhrumsatzsteuer.
Allerdings muss hier eine Zollinhaltserklärung vorliegen und die Ware als Geschenk ausgewiesen sein.
Es reicht schon eine Vermutung, dass die eingeführte Ware aus geschäftlichen Gründen erfolgt,
dann kannst du zahlen. Die Zollheinis prüfen das wirklich und ich musste auch schonmal nachzahlen.
Viele Grüße
Harry