so schnell war´s ja nicht, aber ich würde auf keinen Fall zahlen
Wurde denn von Hand oder mit dem Stativ gemessen und mit welchem Messgerät (Typenbezeichnung)?
Gerade bei überhöhten Geschwindigkeiten ist eine Messung mit Laser-Impuls-Laufzeitmessgeräten
bei Motorrädern immer mit Messfehlern und Ungenauigkeiten verbunden, bzw. die Reflektionsfläche ist zu gering.
Über den Rechtsanwalt Einsicht in die Akte und eine Überprüfung durch einen Sachverständigen veranlassen.
Das bringt zu über 90 % aller Fälle, dass beim Messergebnis Fehler vorliegen, und das Verfahren wird eingestellt.
Ich spreche aus Erfahrung. 
Eine Videomessung ist aber durch ein hinterherfahrendes Polizeifahrzeug "immer" verwertbar.
Ich spreche aus Erfahrung.
Viele Grüße
Harry