Interessanter Kommentar zum Thema:
http://www.spiegel.de/politik/…us-kolumne-a-1087731.html
Vor allem folgender Passus bringt es auf den Punkt:
"...der Rechtsbruch zum Zweck der Illustration ist ein Rechtsbruch. Wenn man zu Anschauungszwecken an der Straßenecke eine Oma niederschlägt, um das Gewaltverbot zu erläutern, war das dennoch Körperverletzung."