Reifenfreigabe unter dem rechtlichen Aspekt

  • #1

    Hab hier gerade ein sehr aktuelles Video welches das Thema zum aktuellen Zeitpunkt von allen Seiten beleuchtet. Sollten eigentlich keine Fragen mehr offen bleiben.
    https://www.youtube.com/watch?v=e7p4T5-qatg


    Jetzt weiß ich natürlich immer noch nicht wie das bei Freigaben aussieht die es für die 750er gibt jedoch nicht für die 700er. Speziell bei Metzeler scheinen die da zu schlafen. Da steht für die 700er nur der Z8 drinn. Wenn man das Formular öffnet stehen da jedoch zig Varianten von Pirelli mit auf der Freigabe. Die 750er ist ja bis auf das Bremssystem vom Fahrwerk identisch mit der 700er.

    ---- Member of GDZR ----




    Aktuell ham se mir meine Signatur entzogen...Ich bin der Einzige aufm NC Treffen der mit Knut Telefoniert hat

  • #2

    Vielen Dank, Köbes, für das Einstellen dieses Links. Ich hätte auch mit dem Brustton der Überzeugung herumposaunt, dass, weil die Reifenfreigaben hinfällig geworden seien, man fahren könne, was man wolle. Schäbig finde ich, dass die Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller den Schwarzen Peter dem Kunden zuschieben und im Falle eines Falles ihre Hände "in Unschuld" waschen.


    Wie gut, dass ich eben bei Pirelli feststellen konnte, dass der Angel GT für die 750X erlaubt ist. Puh, dann kann ich ja ruhig schlafen. :P


    Zugelassene Grüße


    ExDeau

  • #3

    Alllerdings habe ich auf der Seite von Pirelli noch einen schönen Passus über den Haftungsausschluss gefunden, der bei Licht betrachtet, wenn ich mich nicht irre, selbst jetzt noch den Reifenhersteller von der Haftung freistellt, denn es heißt:


    Zitat: "HAFTUNGSAUSSCHLUSS


    Die Informationen auf dieser Website werden in gutem Glauben angeboten, und Pirelli hält diese Informationen für korrekt. Wenn Sie jedoch bestimmte Waren kaufen wollen, sollten Sie sich nicht auf diese Informationen verlassen und sich eigens über die Art dieser Waren und deren Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck erkundigen.
    Das heißt, die Informationen auf dieser Website beinhalten keinerlei ausdrückliche Garantie bezüglich der Qualität einer Ware oder der Eignung für einen bestimmten Zweck, auch nicht bezüglich der Einhaltung geistiger Eigentumsrechte.
    Alle enthaltenen Garantien und Angaben solcher Art werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
    Unter keinen Umständen ist Pirelli verantwortlich für einen Schaden an Einkommen, Gewinn, Geschäft, Vertrag oder ideellen Werten, auch nicht für einen indirekten finanziellen Schaden auf Seiten einer Partei, sei es durch Vertrag, Fahrlässigkeit oder aus einem anderen Grund.
    Die Informationen auf dieser Website können evtl. technische Ungenauigkeiten oder Schreibfehler enthalten. Informationen können ggf. ohne vorherige Ankündigung geändert oder aktualisiert werden.
    Pirelli behält sich vor, die beschriebenen Produkte ohne vorherige Ankündigung zu verbessern und/oder auszutauschen." Zitat Ende


    Dass also ein Pirelli-Reifen überhaupt für irgendein Motorrad "geeignet" ist, wird ausdrücklich nicht garantiert.
    Sehr fein!


    Gruß


    ExDeau

  • #4

    Sehr interessant. Wäre schön, wenn es auch noch eine Datenbank geben würde, bei der alle Freigaben, ob vom Motorrad- oder Reifenhersteller drinstehen. Das mit dem "in die Datenbank eingegeben" klang erst so, aber auf der Webseite von mopedreifen verlinken sie nur auf die Hersteller.

  • #5

    Das ist aber bei allen Reifenherstellern so...


    Man muß ja erst mal den Haftungsausschluss akzeptieren bevor man zu den Freigaben gelangt :think:

    ---- Member of GDZR ----




    Aktuell ham se mir meine Signatur entzogen...Ich bin der Einzige aufm NC Treffen der mit Knut Telefoniert hat

  • #7



    Also bei mir stehen mehrere Reifen auf der Freigabe für die NC 700: der Z8, der M5 und der M7. Habe ich aktuell von der Honda Seite runtergeladen. Bei Metzler selber sind die schon bei Ausführung /8 vom Februar 2016.


    Nichtsdestotrotz ein sehr interessanter Bericht, gerade in Hinsicht auf neue Reifen wie dem Roadtec 01... (auf den ich schon sehr gespannt bin) wird der eine Freigabe bekommen oder nicht --- man(n) weiss es nicht.


    [album]7205[/album]


    Viele Grüße,


    Stefan

  • #8

    Ich habe gerade mal durchgespielt....


    Es gibt Unterschiede in den Baujahren sowie in den Ausführungen X, S und Integra und auch noch in den verschiedenen Baujahren !!!!


    Also was mit einer S Bj. 2012 erlaubt ist, ist mit einer X aus dem gleichen Baujahr verboten aber mit einer X aus 2015 erlaubt....


    so Ein Quark......Wer soll da noch durchblicken ??


    Bei Metzeler kann man das gut durchspielen...links das Modell auswählen, rechts tauchen die Reifen auf, Modell wechseln...Reifen wechseln.


    Für das 2016er Modell gibt es zur Zeit gar keine Freigaben....


    Verwirrte Grüße,


    Stefan

  • #9

    Hallo Torsten,


    danke für den Link. Scheint wie die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn zu sein. Du kannst schneller als 130 km/h fahren, es kann Dir keiner verbieten. Aber wenn was passiert...


    Viele Grüße, Alex

  • #10

    Sehe ich genauso. Nach einiger Vorrede, wie kompliziert das doch alles sei, kommt bei 6:46 plötzlich die Gleichsetzung einer fehlenden Freigabe mit der Feststellung von Reifen und Kradhersteller, dass der Reifen nicht passe. Das wird dann leider nicht mehr begründet.


    Der Fahrzeughersteller hat aber evtl. kein Interesse, weil weiteres Testen ihn nur Geld kostet und ausserdem Haftungsrisiken mit sich bringt. Daraus abzuleiten, dass ein Reifen nicht passt ist schlicht quatsch. Bei den Reifenherstellern ist zwar durchaus ein Interesse da, aber auch nur solange ausreichend Motorräder des betreffenden Typs zugelassen sind. Auch hier kann man aus einer fehlenden Freigabe eben nicht das Statement ableiten, dass von dem Reifen abgeraten wird. Diese Aussage muss er dem Bridgestone-Mann auch später erst explizit in den Mund legen, nachdem der Mann im Satz zuvor gesagt hat, "das könnte dann vielleicht nicht passen" und "in 95% der Fälle passt es" . Das es eben auch kommerzielle Gründe geben kann, einen Test nicht durchzuführen, bleibt dabei unerwähnt. Wer würde das schon in die Kamera sagen wollen.


    Ganz wild wird es dann, wenn in einem gewagten Sprung der Schluß gezogen wird, der Motorradfahrer, der einen nicht verbotenen Reifen montiert hat, müßte in einem Schadenfall beweisen, dass keine Kausalität bestand, oder er nicht fahrlässig gehandelt hat. Auf welcher gesetzlichen Grundlage denn? Da ist leider auch Motorradreifen.de der Versuchung erlegen, eine einfache Aussage "nehmt nur freigegebene Reifen", (für die es durchaus nachvollziehbare Gründe gibt) mit einem scheinbar zwingenden Argument zu untermauern. Nur leider hat man die Argumente nicht mehr weiter sortiert als "da gibt es ganz viele Gesetze", "das ist eine Grauzone", "da droht Euch ein Haftungsrisiko". Schade.


    Was klappert ist noch dran.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!