Garantiebeginn ab Kaufdatum, oder ab Erstzulassung?

  • #1

    Hallo,
    ich bin dabei mir eine NC750x zu kaufen ( Modell 2015).
    Kaufen und abholen würde ich gerne innerhalb der nächsten Tage, Zulassung soll allerdings erst im März 2016 ( Saisonkennzeichen) sein.


    Nun sagt mir mein Dealer bei dem ich kaufen möchte, die Garantie läuft ab Kaufdatum ( Aussage: wenn das Fahrzeug den Hof verlässt),
    egal wann die Zulassung erfolgt.


    Auf einigen HH- Seiten lese ich allerdings, dass die Garantie mit der Zulassung startet.


    Mit der Suchfunktion hatte ich kein Glück, vielleicht hat ja jemand dazu eine eindeutige Aussage.


    Der Sachverhalt wäre für mein Kaufvorhaben nicht entscheidend, allerdings wäre es schön, wenn ich nicht 3 Monate Garantiezeit
    verlieren würde, das Teil steht bis zum März 2016 wohlbehütet in meiner Garage.
    Abholen werde ich das Mopped übrigens mit meinem Anhänger, also keine Kilometerleistung.


    Danke schonmal!


    Gruß
    Urban

  • #2

    schau doch mal in die Garantiebedingungen beim Hondahändler rein. Ich find meine grad nicht, aber die von Audi - den hab ich neuer gekauft. Da steht folgendes:


    Kurz zusammengefasst: "Ab Datum der Erstzulassung, oder Übergabe an den Erstkäufer, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt".


    Das wäre in deinem Fall (wärs ein Audi) die Übergabe. Aber dein Händler kann das dich sicher lesen lassen. Der wird die Formulare ja im Schreibtisch haben.

    Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san


    Historie: Pantheon 125 2T (31' km) und Beverly 125 (44' km), MP3 400 LT (64' km)

  • #3

    Hallo Urban,


    einige Hersteller handhaben das sehr unterschiedlich. Bei Honda habe ich die Erfahrung, bzw. das Wissen.; die Übergabe des Händlers an den Kunden, mit Stempel und Unterschrift und auch der Bestätigung des Kunden zählt. Sonst könnten einige krude Mitmenschen auf den Gedanken kommen, nur mit Roter Nummer oder auf der Privatstrecke eine "Lebenslange Garantie" zu erhalten. Bei Tageszulassung auf den Händler zählt leider das Rästzulassungsdatum, egal, wann der Händler sich selbst sein Fahrzeug übergibt.


    Verbunden mit der Übergabeprotokollierung findet auch die Registrierung bei Honda statt, mit Händlernummer und Übergabedatum an den Kunden. Serviceheft. 1.Seite der Aufkleber... oder im Kleingedruckten auf Seite 6:


    Die Garantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung oder-falls das Kraftrad nicht sogleich zugelassen wird -mit dem Tag der Übergabe an den Endabnehmer und endet mit mit Ablauf von 24 Monaten.


    Dies könnte bedeuten: Moped bezahlen, Papiere zur Sicherheit mitnehmen, Entsprechendes Schriftstück mit Eigentumsnachweis im Falle einer Insolvenz des Händlers, Moped beim Händler überwintern lassen, im März zulassen und die Übergabe vollziehen, dann hättest Du nicht den Verlust der paar Monate... ist allerdings mit einigen Gefahren (Insolvenz/Diebstahl/Unterschlagung) etc. verbunden...


    Beste Grüße Frank


    PS


    Honda gewährt doch auf die NC Modelle 2015 vier Jahre Garantie, was soll da schief gehen ?

  • #4

    Hallo onkelferdl, Frank,


    das sind Infos, die eindeutig erscheinen.


    Da werde ich wohl auf 3 Monate Garantie verzichten, das Risiko mit Überwintern beim Händler ist mir zu groß.
    Wenn das Teil bei mir zuhause steht, ist mir wohler.


    Der teilweise Garantieverlust sollte bei einem guten Hersteller wie Honda auch kein Problem sein :think:


    Vielen Dank für eure Hinweise!


    Schönen Abend
    Urban

  • #5


    Ich glaube, die Aktion ist vorbei, war irgendwann im Frühjahr soweit ich weiss.

  • #7

    Das funktioniert nicht.
    Die Papiere bekommst du nicht ohne Übergabe - auch wenn diese nur formal sein sollte. Du musst ja auch unterschreiben, dass du diese bekommen hast. Damit ist das Fahrzeug offiziell ausgeliefert.
    Ob das nun noch 5 Monate beim Händler steht oder nicht spielt dabei keine Rolle.


    Einzig möglich wäre es, die Kiste zu bezahlen damit sie kein anderer kauft und einfach stehen lassen. Somit findet keine Übergabe an den Kunden statt.
    Wegen Insolvenz muss man sich da keine Sorgen machen. Dass man bezahlt hat kann man anhand des Kontoauszuges belegen. Somit kann das Moped auch nicht in eine evtl. Insolvenzmasse fallen, da es nicht mehr Eigentum des Händlers ist.


    Wäre ja auch voll daneben. Stell dir vor du überwinterst dein Mopped beim Händler und der geht insolvent - im Frühjar ist dein Mopped weg... - ne, ne, ganz so einfach ist das nicht.

    Liebe Grüße, Jan
    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

  • #8

    Es gibt Geschichten von EU-Reimporten, da läuft die Herstellergewährleistung bereits mit der Übergabe an den Händler (ggf. + ein paar Wochen Kulanz). Im schlimmsten Fall kaufst du ein Fahrzeug, das 1 Jahr beim Händler steht und du hast gegenüber dem Hersteller nur noch ein Jahr Gewährleistung. Etwas anderes ist, dass du gegenüber dem Händler -unabhängig vom Produktionsdatum- einen Anspruch von 24 Monaten hast. Bedeutet: Du kaufst bei Hondahändler A ein Motorrad mit 0km, dass schon vor 12 Monate das Fließband verlassen hat. Nach 13 Monaten hast du einen Defekt. Bei Händler A hast du einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler weil du unter den 24 Monaten ab Kauf bist, bei Händler B hast du Pech. Du hast gegenüber Händler B keinen Händlergewährleistungsanspruch, weil du nicht bei ihm gekauft hast. Und gegenüber dem Hersteller hast du keinen Anspruch, weil das Fahrzeug 25 Monate alt ist.


    Garantie und Gewährleistung ist übrigens ein Unterschied. Solltest du mal googeln.


    Und abgesehen davon: Ich würde mir kein Bike kaufen, um es erst einmal einzuwintern. Dann kauf im Frühjahr 2016. Möglicherweise gefällt dir das Modell 2016 besser. Und wenn nicht, bekommst du dann auch noch immer ein 2015er Modell zum guten Kurs.


    Auf jeden Fall hast du ein geiles Motorrad im Visier. Wünsche dir viel Spaß und gute Fahrt.


    Viele Grüße


    Christian

  • #9

    Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung [...] zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache.


    Niemals hat man als Privatperson Gewährleistungsansprüche dem Hersteller gegenüber. Was der Händler gegenüber dem Hersteller geltend macht, ist eine ganz andere Sache und für dich als Privatperson völlig irrelevant.


    soweit richtig.


    Auch richtig.


    Das stimmt so nicht, da du gegenüber dem Hersteller nur Garantieanspüche geltend machen kannst. Der Garantienehmer ist der Endkunde. Die Garantielaufzeit kann frühestens mit Unterzeichnung des Kaufvertrages beginnen - im Normalfall mit Anmeldung oder Übergabe an den Kunden.


    Etwas anders sieht es bei Tageszulassungen aus. In diesem Falle ist der Händler, der das Fahrzeug auf sich angemeldet hat, der Endkunde.
    Somit kann es sein, dass man ein vermeintliches Neufahrzeug erwirbt - was auch die Versicherung so akzeptiert - aber die Garantie und auch die Gewährleistung schon zu einem bestimmten Teil abgelaufen sind.


    genau... :mrgreen: :whistle:

    Liebe Grüße, Jan
    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

  • #10

    Da ist natürlich was dran, man weiß halt nicht, wie sich der Preis der 2015er entwickelt, falls
    die neue doch nicht so gut ankommt wie erwartet, vielleicht auch wegen des Preises.


    An der Neuen 2016er würde mich das überarbeitete DCT ( 3rd. Generation ) sehr reizen.
    Die neue Gabel wäre mir egal, die neue Optik finde ich sehr gewöhnungsbedürftig ( die seitlichen Tankaufsätze sehen aus wie der Oberarmschutz bei
    einem Japanischen Ninja Figther aus dem Toys r' us Laden, nicht besonders wertig) ist nix für mich.
    LED brauche ich nicht, wird wohl irgendwann teuer, der neue Heckleuchtenstummel ist länger geworden, gefällt mir auch nicht.
    Der eine Liter beim Staufach ist nun auch nicht umwerfend mehr, mein Schuberth C2 geht da wohl ebenso wenig rein wie bei der alten.
    Bei der alten gibt's schon eine Menge Zubehör ( ich komme günstig an Hepco-Becker Teile, Kofferset, Hauptständer, Motorschutz), bei der neuen dauert es dann wieder
    längere Zeit damit.


    Mal sehen...
    Gruß
    Urban

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