Habt Ihr keine Angst...

  • #2.421

    Wolfgang mein Freund :obscene-drinkingbuddies: , wo liest Du heraus, dass ich dieser Meinung bin? :think:


    Was angemessen ist, bestimmen immer noch die Gesetze und wenn es sich der Staat nicht leicht macht und Verhinderungsgründe anerkennt, heißt das noch lange nicht, dass ich in jedem Fall der gleichen Meinung bin. :naughty:
    Muß ich deswegen den Staat und seine Institutionen als Ganzes ablehnen?



    Grundsätzlich halte ich wesentliche Inhalte oder Law and Order Ideen zum Umgang mit Flüchtlingen dieses Threads für eine reine Phantomdiskussion, da sie in der Realität 0% Chance auf Umsetzung haben. So in etwa wie, ich hätte gerne, dass der Himmel pink ist.
    Grundrechte sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht einschränkbar oder wegnehmbar.
    Auch eine AfD-Regierung könnte das nicht.
    (Nur durch einen Putsch oder eine Abschaffung der BRD. ;) Aber das will die AfD ja gar nicht, oder? Wie war das noch? "Niemand hat die Absicht eine Mauer...")



    Es gibt die sogenannte Ewigkeitsklausel im Art. 79 Abs. III GG, die über unveränderliche Artikel im Grundgesetz ausschließt, dass die Demokratie und die Grundrechte abgeschafft werden können. Wir sind sozusagen von den Vätern des GG zur Demokratie verdammt. Dazu gehört auch, dass die Institutionen der Demokratie vor dem Volkswillen geschützt sind, ergo keine bundesweiten Volksabstimmungen. Wenn man so will, halten die Mütter und Väter der BRD das Volk für zu blöd, um die eigene Demokratie dauerhaft zu erhalten. Aus gutem Grund wie man in letzter Zeit beobachten kann.


    Wie dem auch sei, folgende Artikel im GG sind neben Art. 1 (Menschenwürde) unantastbar (und auch wenn es den einen oder anderen noch so stört, keine Bundesregierung kann ohne Verletzung des Artikel 1 GG Kriegsflüchtlinge am Einreisen in die BRD hindern):


    die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft (Art. 1 Abs. 2 GG),
    die Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG),
    das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),
    die Staatsform der Republik (republikanisches Prinzip) (Art. 20 Abs. 1 GG),
    das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),
    das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG),
    das Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG),
    die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG),
    die Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung (Art. 20 Abs. 3 Hs. 1 GG),
    die Bindung der Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) an die Verfassung und das sonstige Recht (Art. 20 Abs. 3 Hs. 2 GG).

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    Sigi
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  • #2.422

    BOAH, da hast du dir aber Mühe gemacht. Volle Zustimmung meinerseits. Man kann nicht in die Willkürlichkeit abdriften, nur weil Grüppchen Gestriger, Frustrierter, Angsterfüllter oder Unzufriedener gerade Problemchen haben.




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    Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san


    Historie: Pantheon 125 2T (31' km) und Beverly 125 (44' km), MP3 400 LT (64' km)

  • #2.423

    Sigi, wie kannst Du nur?!?


    Das ist doch so ein schöner Stammtischthread, da kannst Du doch nicht schlüssig und fundiert argumentieren!


    Ich denke, Dein Posting sollte man so manchen Leuten zum Nachlesen ausdrucken und an die Stirn tackern.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #2.425

    Ob man das herrlich findet oder ob man gleichgültig dazu steht, sachlich ist es richtig. Wie sich die Abwicklung eines Staates in Zeitlupe anfühlt, kann man sich in Japan eindrucksvoll ansehen. Auf dem Land wird dort nichts mehr investiert. Für wen denn? Die Bevölkerung überaltert und schrumpft. Ohne Gegenmaßnahmen der Regierung.

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  • #2.426

    Genau, es geht primär um Kriegsflüchtlinge, die temporär Zuflucht suchen. Danke für die Klarstellung!
    Dann könnten wir doch jetzt wohl mal aufhören, die ganze Zeit absichtlich von illegalen Einwanderern zu sprechen und uns dem Thema Kriegsflüchtlinge zuwenden. ;)




    Müssen Kriegsflüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention, die nicht hierbleiben wollen, jetzt auch einen Asylantrag stellen? Wenn nicht, dann wäre das Argument mit dem Land in dem sie EU Boden zuerst betreten recht dünn, oder (Die Regierung hält sich nicht an Gesetze ...usw.)?

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  • #2.428


    ???

  • #2.429


    Zunächst war das nur eine Frage und die zielte auf die Pauschalität des Ausdrucks "angemessen". Freuen tut mich zunächst, dass Du offenbar auch nicht mit jedem Gesetz einverstanden bist. Auf der anderen Seite sagt Du dann aber, dass Gesetze darüber bestimmen, was angemessen ist... Dem kann ich so nicht ganz folgen und ich werde mich nie mit Gesetzen abfinden, die ich nicht für richtig oder angemessen halte. Sicher stelle ich dann nicht gleich den gesamten Staat und seine Institutionen in Frage, sehr wohl aber dieses eine Gesetz.



    Auch ein solcher Umstand und die damit verbundene Endgültigkeit ist für mich nicht akzeptabel, auch wenn ich hier nicht gleich nach einem Putsch oder einer Revolution rufe. Alles und jedes muss änderbar sein, wenn erforderlich. Gerne nur über eine 2/3 Mehrheit, so wie ansonsten für Grundgesetzänderungen erforderlich. Es sollte aber in jedem Fall ausnahmsols gehen. Selbst wenn sich die Gesellschaft mehrheitlich für eine andere Gesellschaftsform entscheiden sollte, sollte dem stattgegeben werden, denn nur das Volk ist der Souverän, was übrigens ebenfalls im Grundgesetz verankert ist. Daher müssen Volksentscheide grundsätzlich immer möglich sein, alles andere führt unsere "Demokratie" ad absurdum.
    Nur weil irgendwelche Herren vor rund 70 Jahren eine solche Endgültigkeit festgeschrieben haben, muss, sollte und kann man sich dem nicht unterwerfen, wenn andere Regelungen erforderlich werden!
    So konnte z. B. zu dem Zeitpunkt, als das GG verfasst wurde, niemand von solchen Völkerwanderungen ausgehen, wie sie heute drohen und stattfinden. Daher kann an einer solchen Stelle bzgl. Zuwanderung und Asyl niemals eine solche Endgültigkeit gelten.
    Wenn von den Verantwortlichen trotz der Notwendigkeit einer GG Änderung dann auf diese Endgültigkeit gepocht wird, ist irgendwann ein Putsch oder Bürgerkrieg unausweichlich und die Dinge regeln sich von alleine.

    Jede Interpretation meines Beitrags ist überflüssig, nimm es, wie es geschrieben steht. Alles andere ist nur in Deinem Kopf ;)

  • #2.430


    Japan macht alles richtig, ist um einiges besser zum Leben dort als in Deutschland. Meine persönliche Meinung.

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