Habt Ihr keine Angst...

  • #2.291

    So einfach kann man es sich mit Schlagworten machen, gelle?


    Lies doch, was ich geschrieben habe: Urteil lesen! Dann urteilen!
    Mit so populistischen Totschlagparolen darfst du mir nicht kommen. Manchmal reagiere ich auch so schwarz/weiß färberisch im ersten Anfall. Aber nach bisschen nachdenken relativiert sich das dann...


    Erklärender Nachtrag: Im Studium durften wir in verschiedenen Jura-Vorlesungen zu vorgegebenen Fällen die Meinung unseres Rechtsempfindens kundtun, die sich in der Fallbearbeitung dann regelmäßig als falsch herausgestellt hat. Die komplexe Materie ist eben laienhaft nicht erfassbar. Scharia wäre noch eine vereinfachende, für jeden nach nachvollziehbare Lösung. Ich will es lieber differenzierend und komplexer um allem möglichst gerecht zu werden


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    Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san


    Historie: Pantheon 125 2T (31' km) und Beverly 125 (44' km), MP3 400 LT (64' km)

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  • #2.292



    Zunächst einmal war das eine Frage an dich und Du weichst aus.


    Welche Urteilsbegründungen sollte jemals dazu in der Lage sein, plausibel zu begründen, warum der GEZ Verweigerer in Haft genommen werden soll, wogegen der Totschläger weiter auf freiem Fuß bleibt?
    Richtig, die kann es nicht geben, solche Urteile "passieren" aber leider.

    Jede Interpretation meines Beitrags ist überflüssig, nimm es, wie es geschrieben steht. Alles andere ist nur in Deinem Kopf ;)

  • #2.293

    Ich kann mir schon plausible Begründungen vorstellen, wonach beispielsweise ein harter GEZ Zahlungsverweigerer in Beugehaft landet, aber ein Totschläger auf Grund verschiedener Tatgegebenheiten mit Bewährungsstrafe davon kommt.


    Ich kenn diese Fälle nicht (du wahrscheinlich auch nicht), aber ich weiß auch, man muss immer genau hinschauen, bevor man sich über so etwas aufregt.

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  • #2.294


    Nochmal, es gibt kein Urteil auf Grund dessen der GEZ-Verweigerer in Haft genommen wurde.
    Hier geht es um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme die ohne Richter möglich ist, weil es einen vollstreckbaren Titel gibt.
    Und Rechtsprechung ist leider nicht immer eine Frage von Moral und Gerchtigkeit.
    Und dass ein Totschläger auf freiem Fuß bleibt, ist eher unwahrscheinlich, weil die Mindeststrafe einfach mal 5 Jahre Freiheitshaft ist.

  • #2.295


    Die Totschläger vom Alexanderplatz in Berlin, also die Mörder von Jonny K., waren lange nach der Tat noch auf freiem Fuß, sind dann erst Monate später zu gerade mal 2 Jahren und 8 Monate verurteilt worden und haben bis zur Inhaftierung die Opfermfamilie verhöhnt , einige sind aber nach kürzester Zeit wieder in den offenen Vollzug entlassen worden, also frei.
    Es gibt noch andere Beispiele, die aufgrund viel zu milder Strafen durch die Medien gingen. Der erzieherische und Abschreckungseffekt ist bei solchen Strafen =null, dem werden unsere studierten Soziologen natürlich wieder vehemennt widersprechen, von wegen Knast bringt nichts und so....


    Das dann ins Verhältnis zur Beugehaft eines GEZ Verweigererst gesetz, ist nicht nur für mich ganz schwer nachvollziehbar.

    Jede Interpretation meines Beitrags ist überflüssig, nimm es, wie es geschrieben steht. Alles andere ist nur in Deinem Kopf ;)

  • #2.296

    Erleuchte mich bitte, was wird denn gespielt? :think:

    :laughing-rolling:
    Sigi
    -- Member of GDZR --
    ----
    Biking is poetry in motion

  • #2.297

    Finde bei Google auf Anhieb Bewährungsstrafen bei z.B. minderschwerem Totschlag. Scheint wohl doch machbar.



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  • #2.298

    Übrigens hatte ich vorhin meinen ersten nordafrikanischen Ausländerkontakt, der sich folgendermaßen abgespielt hat:
    Ich bin mit meiner Tochter aus Zwickau, von der UNI kommend, nach Hause gefahren, und weil ich sie natürlich nicht immer fahren und abholen kann, wollte ich ihr unterwegs noch schnell so eine Vierfahrtenkarte aus dem Automaten ziehen.
    Der war aber gerade von einem dunkelhäutigen Ausländer afrikanischer Herkunft blockiert, welcher gestikulierend ein Handygespräch führte.
    „Bitte helfen...“, meinte er zu mir, „Nach Berlin fahren… Drei Uhr...“
    Ob nachmittags oder nachts um drei, konnte er mir nicht sagen, weshalb ich mich mit seiner Frau oder Freundin, die am Telefon war, dahingehend in fast akzentfreiem Deutsch abgestimmt habe… :clap:.
    Sein kleiner Sohn stand daneben und hat mich aus mir unerfindlichen Gründen die ganze Zeit extrem angelächelt, so dass es mir herzlos erschienen wäre, diesbezüglich nicht irgendeine Reaktion zu zeigen.
    Ich war kurz versucht, ihm einen Euro meines Wechselgeldes in die Hand zu drücken, dachte dann aber, dass der Vater sich vielleicht als Bettler hingestellt und irgendwie negativ abgestempelt fühlen könnte.
    Also habe ich ihm, während der Drucker druckte und die Geldwechseleinrichtung Geld wechselte, vorsichtig in die sehr krausen Haare gefasst, die sich sehr kraus und fest und ganz anders als die Haare unserer Kinder anfühlten… :shock:.
    Der Vater entnahm, nachdem er die Szene schmunzelnd beobachtet hatte, die Fahrkarte nebst ein paar Münzen und bedankte sich noch mal.
    Als ich die paar Schritte zum Auto ging, wurde mir klar, dass meine „pro-Asyl“ eingestellt Tochter alles beobachtet haben musste und dass nun mit Spott zu ist… :roll:.
    „Wenn das deine AfD erfährt...“, hat sie gemeint, und dann während der Fahrt irgendwelchen Quatsch gesungen, den ich nicht richtig verstanden habe:
    „Mein Vater hat ein weiches Herz...“ oder irgendeine ähnliche hundsgemeine Lüge... :angry-tappingfoot: :!:


    Es grüßt
    sin_steinernes-herz

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  • #2.299

    ...ich habe nur Angst, weil ich nicht weis, wohin die nächsten Unwetter ziehen und was der Irre in der Türkei als nächstes unternimmt !!!

    Wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten.
    Fahrt nie Schneller, als euer Schutzengel fliegen kann.


    Grüsse Kurt

  • #2.300


    Glaub mir, dieses Urteil und die entsprechende Strafzumessungen in dem Fall vom Alex sind für mich auch ein schwer verdaubares Stück aus dem Tollhaus der deutschen Rechtsprechung.
    Und (Achtung ich lasse erneut einen Beruf von mir raushängen ;) ) als gelernter Sozialpädagoge (auch wenn das schon über 20 Jahre her ist) UND als Jurist stimme ich Deiner Aussage zum erzieherischen Effekt einer solchen Strafverfolgung zu 100 % zu.


    Ich muss aber auch zugeben, dass ich die Urteilsgründe in dem Fall nicht kenne, also auch nicht sagen kann ob es (rein rechtlich gesehen) Gründe für diese wie gesagt auch für mich absolut unverständliche Strafzumessung gab.


    Bei der Geschichte mit der GEZ war es aber auch genau dieser Aufschrei der Empörung, der hier von der Dame beabsichtigt war, und weshalb Sie offensichtlich mit voller Absicht es genau darauf hat ankommen lassen.
    Hier ging es also ein Stück weit nicht nur um die GEZ, sondern um die Darstellung der Absurdität dieser Gebühren/Abgaben oder wie auch immer man versucht das Kind zu benennen...
    Ich fand die Aktion übrigens durchaus bemerkens- und bewundernswert, eben weil Sie diese Öffentlichkeitswirkung hatte.

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