4 Jahre Garantie
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#12 Zitat von Doc SavageDas ist falsch!
Keine Fremd-Werkstatt, die nach Herstellervorgaben die Inspektionen durchführt, gefährdet deine Garantie. Die Gesetzeslage ist da deutlich auf Seiten der Kunden.
Für Garantiefälle musst Du dann allerdings einen Herstellerbetrieb aufsuchen. Vermutlich ist das Kulanzverhalten der Markenwerkstatt dann auch etwas "unterkühlt". Inzwischen ist die Servicelage aber wohl dermaßen miserabel, das es kaum noch einen Unterschied macht und die Kulanzanträge auch unter besten Vorrausetzungen abschlägig behandelt werden.Im Regelfall lasse ich während der Garantiezeit den Herstellerbetrieb ran. Allerdings hat mich bei unserem aktuellen Jazz der Kundendienstmeister so verärgert, das ich schon die zweite Inspektion in einer freien Werkstatt meines Vertrauens durchführen ließ. Die neuen Reifen, die ich mir selbst kaufen musste, hatte ich nach dieser Durchsicht schon wieder drin. Da hat der Meister seinem Chef 80 Euro gespart und ihn gleichzeitig ins Knie geschossen.
Das Telefonat des Verkäufers, mit der Nachfrage warum ich denn nicht zur Inspektion komme, war hoffentlich sehr ergiebig........Bist du dir da ganz sicher? Mein Kenntnisstand ist, dass bei einer Garantie (anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung) der Garantiegeber die Garantiebedingungen frei definieren kann. So ist das ja auch oft bei gebrauchten Autos. Die werden mit x Jahren Garantie verkauft. Im Kleingedruckten steht dann, auf welche Fahrzeugteile sich die Garantie bezieht. Ich kann dir meiner Meinung nach auch eine Garantie von 20 Jahren geben. Unter der Bedingung, dass du nur Linkskurven fährst. Genau aus dem Grund bietet z.B. ATU auch eine Mobilitätsgarantie an, wenn du da deine Inspektion machst. Weil die Mobilitätsgarantie des Herstellers wegfällt, weil du die Inspektion da eben nicht hast machen lassen.
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#13 Zitat von Christian-NC750XBist du dir da ganz sicher? Mein Kenntnisstand ist, dass bei einer Garantie (anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung) der Garantiegeber die Garantiebedingungen frei definieren kann. So ist das ja auch oft bei gebrauchten Autos. Die werden mit x Jahren Garantie verkauft. Im Kleingedruckten steht dann, auf welche Fahrzeugteile sich die Garantie bezieht. Ich kann dir meiner Meinung nach auch eine Garantie von 20 Jahren geben. Unter der Bedingung, dass du nur Linkskurven fährst. Genau aus dem Grund bietet z.B. ATU auch eine Mobilitätsgarantie an, wenn du da deine Inspektion machst. Weil die Mobilitätsgarantie des Herstellers wegfällt, weil du die Inspektion da eben nicht hast machen lassen.
Da hast du ganz recht. Alles was der Hersteller über die 2 Jahre, die verpflichtend sind, hinaus an Garantie gibt, ist an die direkten Bedingungen des Herstellers geknüpft.
Wer allerdings nur auf die gesetzlichen 2 Jahre zurück greifen will, der muss nicht zum Hersteller gehen.Auf einem anderen Blatt steht natürlich, ob sich die 2 Jahre extra überhaupt lohnen. Honda kommt bei fehlerhaften Bauteilen nicht sonderlich kundenfreundlich rüber. Siehe Kettenspanner und Erstbereifung NC 750X. Dazu kommt es auch sehr auf den jeweiligen Händler an, siehe Erstbereifung NC 750X.
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#14 Zitat von Christian-NC750XBist du dir da ganz sicher? Mein Kenntnisstand ist, dass bei einer Garantie (anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung) der Garantiegeber die Garantiebedingungen frei definieren kann. So ist das ja auch oft bei gebrauchten Autos. Die werden mit x Jahren Garantie verkauft. Im Kleingedruckten steht dann, auf welche Fahrzeugteile sich die Garantie bezieht. Ich kann dir meiner Meinung nach auch eine Garantie von 20 Jahren geben. Unter der Bedingung, dass du nur Linkskurven fährst. Genau aus dem Grund bietet z.B. ATU auch eine Mobilitätsgarantie an, wenn du da deine Inspektion machst. Weil die Mobilitätsgarantie des Herstellers wegfällt, weil du die Inspektion da eben nicht hast machen lassen.
Natürlich Du recht, die genaue Definition zwischen Garantie und Gewährleistung ist sehr wichtig.
Ich betone jetzt also das die, gesetzlich vorgeschriebene, 2-Jährige Gewährleistung nicht zwingend die Wartung in einer Honda-Werkstatt vorschreibt. Du kannst jederzeit eine Werkstatt deiner Wahl aufsuchen, insbesondere auch eine sg. "Freie" Werkstatt, solange nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde. Gewährleistung kann allerdings nur der HH erbringen. Honda rechnet nicht mit Fremdwerkstätten ab. Ersatzteile verkaufen sie aber ganz gerne dorthin....Was eine weitere, zusätzliche freiwillige "Garantie" betrifft, die obliegt dann nicht mehr der gesetzlichen Pflicht und da muss man dann sehen, welche Spielregeln der Hersteller aufgestellt hat. Das hieße nun im aktuellen Fall bei 4 Jahren Garantie, das man die ersten beiden Jahre ganz beruhigt eine Freie Werkstatt aufsuchen kann und dann ggf. für die restlichen 2 Jahre zur Marken-Werkstatt fahren muss.
Insgesamt ist das bei Honda Sinnfrei, es sei denn, man fährt grundsätzlich nur in die Marken-Werstatt, dann haben furchtsame Gemüter 2 Jahre länger einen ruhigen Schlaf.
Ich fahre am Montag zur 12.000er Inspektion und Reifenwechsel zum Freundlichen, der dem ersten Anschein nach wirklich freundlich ist. Hauptgrund ist, das ich noch die Tachoaktion machen lassen muss und ich nicht möchte, das eine "Update- Massnahme" ohne mein Wissen an mir vorbeigeht. Wenn die Gewährleitung rum ist, geht die NC zu einem Freund in die Freie Werkstatt.Ich habe übrigens eben mal in Frankfurt angerufen und gefragt ob ich bei Bj. 2014 eine kostenlose "Verlängerung" der Garantie bekomme. Die Dame wurde sehr schnell unwirsch und nur mein überbordender Charme hat wahrscheinlich schlimmeres verhindert. Vor 15 Jahren wurde bei Honda Kundenzufriedenheit noch groß geschrieben.
Doc
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