Rückforderungsmöglichkeit der Bearbeitungsgebühr läuft aus!

  • #1

    Ich wollte in Anbetracht der Dringlichkeit die Teilnehmer kurz auf die Verjährung der Rückforderungsmöglichkeit des Bearbeitungsentgeltes von Krediten zum 31.12.2014 hinweisen.
    Hier der Link einer Verbraucherzentrale, welcher einen Musterbrief enthält.


    http://www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte <---- :text-link:


    Es grüßt
    sin_moto

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  • #2

    Zwei meiner Bekannten haben die Gebühren plus Zinsen innerhalb von 14 Tagen zurück bekommen.

  • #5

    Hi Markus,


    kannst du mir bitte per pn oder email sagen, wie die das gemacht haben? Ich hab die Santander schon angeschrieben aber die zieren sich noch. Frau ist zwar beim Anwalt aber ich würde es gerne ohne Klage machen. Wobei es mich nichts kosten würde.... :D .

  • #7

    Ich habe mir auch die Bearbeitungsgebühren für einen aktuell noch laufenden Kredit zurück geholt. Hat wunderbar funktioniert und, da es sich um ca 1200€ handelte, hat es sich echt gelohnt.
    Die Bank war die Targobank.

    Car & Bike Crew MV

  • #8

    @ Matze


    wie lange hat das bei Dir gedauert bis zur Auszahlung und hast Du evtl. vorher ein Bestätigungsschreiben von der Bank bekommen.
    Habe ebenfalls bei der Targobank die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert, den Musterbrief am 13.11.14 per Post ( Einschreiben ) geschickt, aber bis heute absolut nichts von denen gehört.


    Hast Du ein paar Tipps für mich ?


    Gruß und schönes WE

  • #9


    Bei mir wurde vom Händler eiine Gebühr erhoben ob es nun "Vermittlungsgebühr" oder "Bearbeitungsgebühr" hieß oder so ähnlich weß ich gerade nicht genau.


    Mich würde aber auch interessieren, ob das ggf. unter diese Regelung fällt.

  • #10

    Es gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren!
    Ich habe sämtliche Kollegen darauf hingewiesen die ihr Geld schon zurück erhalten haben.


    Hier der Link für alle Interessierten.
    Einfach den Antrag ausfüllen, zur Bank schicken und sich auf das Geld freuen. Einen Anwalt benötigt man definitiv nicht, die Banken wissen nämlich wie die Rechtslage aussieht. Aber zur Sicherheit wird nochmal auf das Urteil vom BGH hingewiesen.
    Meines Wissens muss im Kredit was von "Bearbeitungsgebühr" oder "Vermittlungsgebühr" stehen.


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/musterbrief/

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