Gibt es hier im Forum vieleicht einen Rechtsanwalt der sich im Mietrecht auskennt?.
Ich habe volgendes Problem, wir wohnen in einem 3-Familienhaus an dem eine 20x20m
große Halle angebaut ist. Ich habe ca. 60% der Halle angemietet und es sind 6 weitere
Mieter in der Halle. Wegen verschiedener Vorkomnisse ( Diebstahl , Sachbeschädigung)
habe ich vor 3 Jahren eine W-Lan Camera instaliert die auf Bewegung und Wärme reagiert.
Diese Kamera war nur auf meinen Bereich ausgerichtet und hat vor 14 Tagen eine Person
aufgezeichnet die sich an unseren Fahrzeugen zu schaffen machte. Die Person war bekannt
und wurde darauf hin angesprochen, genau 3 Tage später kam vom Vermieter die Aufforderung
die Kamera unverzüglich abzubauen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung . Es stehen Fahrzeuge
im Wert von ca. 120 000,00 € in meinem Hallenteil. Es wurden nur Personen gefilmt die sich in meinem Bereich
befanden. Andere Mieter oder Fahrzeuge wurden nicht erfasst.
Die Frage wäre ob es richtig ist das ich das nicht darf, meiner Meinung nach ist es ein abgeschlossener
Bereich mit dem Hinweis der Videoüberwachung.
Video Überwachung
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#2 Bin zwar kein Anwalt, aber nach der Logik müssten Überwachnungskamera ja überall verboten sein. Wenn die Kamera nur Teile der Halle aufzeichnet, die du angemietet hast, wüsste ich nicht, was daran verboten sein sollte. Noch dazu veröffentlichst du die Bilder ja nicht. Was ist dann erst mit Webcams die in irgendwelchen Orten hängen und online für jedermann abrufbar sind. Ich denke nicht, dass du irgendetwas falsch gemacht hast. Wenn die Gegenpartei diesen Weg einschlägt solltest du vielleicht auch direkt mit einer Anzeige antworten, denn im Gegensatz zu der Person hast du einen Grund dafür...
lg
AndyPS: das hier dürfte für dich vielleicht interessant sein. Es scheint problematisch zu werden, wenn du nicht ausschließlich deine angemietete Fläche mit auf dem Bild hast.
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#6 Zitat von FussfallDazu gab es mal ein Gerichtsurteil, im privaten Bereich ist es erlaubt, im öffentlichen nicht. Das mit den Persönlichkeitsrechten im privaten Bereich ist Bullshit.
Jein, solange du ein abgeschlossenes privates Grundstück oder Räume überwachst ist das richtig. Sobald jedoch öffentlicher Verkehr möglich ist muss man sichtbar auf die Überwachung hinweisen. Dies dürfte im geschilderten Fall so sein (60% einer Halle gemietet - d.h. da können auch Andere rumlaufen). Dabei ist natürlich klar, dass die Aufnahmen aus datenschutzrechlichen Gründen nicht in die Öffentlichkeit getragen werden dürfen.
Soweit so gut. Jetzt handelt es sich aber um eine Mietsache. Da müßte man den Mietvertrag mal lesen, ob so etwas ausgeschlossen ist. In jedem Fall hätte ich vorher den Vermieter der Halle um sein Einverständnis gefragt. So was hilft oft schon im Vorfeld weiter...
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#7 Man darf in seinem eigenen befriedetem Besitztum eine Überwachungskamera anbringen. Allerdings darf diese nicht aus diesem Bereich herausragen bzw. aufzeichnen. Hier befinden wir uns dann im öffentlichen Bereich und bedarf der Zustimmung einer Behörde.
Natürlich muss ein Hinweisschild: Achtung Videoüberwachung o.ä. angebracht sein.
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#10 Hatte im Januar einen ähnlichen Fall: als ich morgens um 5 in meine Garage ging, kam mir ein dunkler Typ aus dem Wagen meiner Frau entgegen. Na, es gab etwas Aufregung, der Typ ist im Schneetreiben davon und die Trachtengruppe, die mit drei Fahrzeugen angerückt war, hat ihn natürlich nicht erwischt. Es gab ein Protokoll etc., das übliche halt. Später am Tag haben sie mich nochmal aufs Revier kommen lassen um mir ein Foto zu zeigen, das ein Nachbar in der selben Nacht aufgenommen hatte, bei dem der Typ auch am Auto tätig war. Auf der Wache haben sie mir dann zusätzlich zum Foto auch den etwa 30 Sekunden dauernden Filmabschnitt gezeigt. Und weil ich spätestens da laut mein Interesse an auch so einem Kamerasystem kund getan hatte (wir wohnen sehr ländlich) haben die Grünen mir mehrmals (!) zu verstehen gegeben: ich kann alles (!) filmen so lange die Motive sich nur und ausschließlich auf meinem Grund befinden - so, wie dieser Nachbar es gemacht hatte. Anders rum: die Kamera muss so ausgerichtet bzw. geneigt sein, dass ihr Bild spätestens exakt an meiner Grundstücksgrenze sozusagen "endet" und nichts aufnimmt, was sich außerhalb befindet. Und ich müsse nicht unbedingt darauf hinweisen, dass das Grundstück oder Objekt videoüberwacht wird. Soviel dazu ...
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