so, da wären wir wieder.
Strafbefehl:
Busse: 250CHF
Gebühr: 150CHF
Summe: 400CHF
Grund:
Nichtanhalten bei Stoppstrasse (ohne wesentliche Verzögerung)
Art 36.1 SSV --> http://www.gesetze.ch/sr/741.21/741.21_008.htm - Signale: "Das Signal «Stop» (3.01) verpflichtet den Führer, anzuhalten und den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren.1 Für die das Signal ergänzende Haltelinie (6.10) gilt Artikel 75 Absätze 1, 2 und 5."
Art 27.1 SVG --> http://www.gesetze.ch/sr/741.01/741.01_005.htm - "Signale und Markierungen sowie die Weisungen der Polizei sind zu befolgen. Die Signale und Markierungen gehen den allgemeinen Regeln, die Weisungen der Polizei den allgemeinen Regeln, Signalen und Markierungen vor."
Art 90.1 SVG --> http://www.gesetze.ch/sr/741.01/741.01_024.htm - "Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt."
angewendete Gesetze:
Art 103 ff StGB --> http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_014.htm - Begriff: "Übertretungen sind Taten, die mit Busse bedroht sind."
Art 352 ff StPO --> http://www.gesetze.ch/sr/312.0/312.0_087.htm - Voraussetzungen: "Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt"
Art 426.1 StPO --> http://www.gesetze.ch/sr/312.0/312.0_103.htm - "Kostentragungspflicht der beschuldigten Person und der Partei im selbstständigen Massnahmeverfahren"
Jetzt gibt es verschiedene Aspekte zu diesem Strafbefehl:
a) Schweizer Kollegen hier sagen: Zahl, dann hast du Ruhe. - Natürlich kannst du einen Anwalt fragen, aber der kostet 1. ca 250 CHF pro Stunde, die du in jedem Fall zahlst, 2. ist nicht gesagt dass der einen Einspruch macht und der 3. auch durchgeht und 4. könnte es sein, dass der Staatsanwalt die Strafe im Falle eines Verfahrens noch verschärft.
b) ich habe ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden, und der Vorwurf ist nun mal unrechtmässig - da sträuben sich mir alle Nackenhaare (nochmal zu Klarstellung: Ich habe am Stoppschild nicht gehalten - und sowas kostet 60CHF, und das will & werde ich auch bezahlen - allerdings habe ich deutlich abgebremst)
c) Irgendwo ist ein Übermittlungsfehler passiert - statt mit einem "n" wurde mein Nachname mit einem "h" geschrieben.
d) Nirgendwo in den obigen Vorschriften sehe ich, dass ein "Nichtanhalten bei Stoppstrasse (ohne wesentliche Verzögerung)" stärker zu bestrafen wäre, als ein normales Nichtanhalten.
e) Gibt es irgendwo einen Katalog oder ein Verzeichnis, welches Vergehen welche Busse nach sich zieht?
Falls Ihr noch Tipps oder Tricks habt, immer her damit.
Ich halt euch auf dem laufenden.
lg
Matthias