Schweiz: Strafanzeige - Rechtshilfe - Anwalt

  • #1

    Hallo zusammen.




    Ich habe eben leider Bekanntschaft mit der Kantonspolizei gemacht.
    Folgendes ist passiert:
    Ich fahre eine abschüssige Strasse herunter, Wohngebiet, Tempo 30 Zone.
    Da ich dort wohne und ich innerorts meist peinlich genau auf Tempo achte, fahre ich auch wirklich 30 (Tacho 34, mit der NC700S DCT geht fast ohne Bremseinsatz im 3. Gang, D-Modus).
    Im spitzen Winkel trifft die kleine Strasse auf die Vorfahrtsstrasse, Stoppschild, durchgezogene Linie, ich bremse, bei ca 25kmh (Tacho) geht der Motor in den 2 Gang (eben nochmal ausprobiert), werde noch langsamer (ca 15kmh, mMn), halte aber nicht an.


    Nach ca 200m werde ich rausgewunken.
    Die freundliche Dame sagt: "Macht 60 CHF."
    Wollte ich sofort bezahlen, keine Frage, keine Diskussion. (Ob 60 CHF viel ist oder nicht, will ich gar nicht diskutieren. - Wir übertreten fast alle ab und zu die ein oder andere Regel, und wenn man erwischt wird, dann zahlt man halt. - Ich jedenfalls ;)


    Da meinte der Kollege: "Aber X, der das beboachtet hat, sagte doch der wäre über 30kmh gefahren; das wäre dann eine Strafanzeige."
    Ich hab gar nicht nach dem Preis oder Konsequenzen gefragt, sondern das rundheraus abgelehnt, einfach weil es totaler Quatsch ist. Sie hat dann über Funk nochmal mit ihm Rücksprache gehalten, und er hat das bestätigt.


    Laut Frau W schreibt jetzt der Kollege X die Anzeige, die geht zur Staatsanwaltschaft und dann bekomme ich Bescheid mit Busse und Möglichkeit zum Einspruch.
    Auf weitere Angaben zur Sache habe ich vor Ort verzichtet.


    Ich bin anschließend nochmal an der Vorfahrtstrasse vorbeigefahren um mir Kollege X anzusehen: Der einzige, den ich beobachtet habe, war ein Mann in Zivil, der in einem blauen Audi sass, und durch den Rückspiegel diese Abzweigung beobachtet hat.


    Meine Fragen nun:
    - Ist es besonders schlimm ein Stoppschild mit mehr als 30kmh zu überfahren? Und was ist die übliche Strafe?
    - Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen?; Kanton/Stadt Solothurn bevorzugt.


    - Wie stehen meine Chancen? Vom gesunden Rechtsempfinden würde ich sagen, dass das niemals durchgeht, weil einer was beobachtet hat und jetzt behauptet... - Andererseits, wenn die Staatsanwaltschaft auf Grund dessen Aussage mir eine entsprechende Strafe zuschickt, welche Chancen bestehen dann überhaupt, dass das vor Gericht noch abgewendet werden kann?


    - Könnt Ihr mir sonst noch evtl Quellen etc zusenden (hier posten), wo ich mich selbst mal schlau(er) lesen kann?


    Danke & lg


    Matthias

  • #2

    Moin,


    ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung!


    Das schreit nach einem Anwalt.


    Kann Dir da leider nicht viel weiter helfen, wünsche Dir aber viel Glück.


    Halt uns auf dem Laufenden.


    daumendrückende Grüße,


    Roger

    Wenn es zum heulen nicht reicht, lächeln!


    Member of NOTHING


    XS400,XS750,DR400,XZ550,XT600,XT500,XT500S,R80G/S,XJ900S,XL500R,VF1000F,KLR250,XJ600,XJ900S,Vision110,NC700X,XT1200Z

  • #3

    In dem Zusammenhang OT, aber mal die Frage: Dürfen Schweizer Polizisten so wie die Österreichischen auch die Geschwindigkeit schätzen?? Oder braucht es Radarbeweis mit Bild und gültigem Eichprotokoll wie in D??

    Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san


    Historie: Pantheon 125 2T (31' km) und Beverly 125 (44' km), MP3 400 LT (64' km)

  • #4

    Mein Tipp:


    Warte die Anzeige ab. Dort sollte die Art der Feststellung deiner Geschwindigkeit protokolliert sein. Lege innerhalb der Fristen schriftlich Einspruch ein. Einen Anwalt kann man immer noch einschalten. Automobilclubs haben eine Rechtsabteilung, diese geben- auch mal ohne gleich Rechnungen zu versenden- eine Auskunft. Du musst dir vorstellen, dass es Anderen auch passiert ist, google mal. Jede Aufregung und Gedanken sind verschwendetete Energie, warte auf den Bescheid. Die Buße bzgl Stop Schild Übertretung wirst du zahlen müssen.

  • #5


    Besten Dank.
    Man hat wohl meinem Text angemerkt, dass ich leicht panisch war :)
    Die Buße bzgl Stoppschild zahl ich "gerne"m sofern man das so sagen kann.


    Ich sag beizeiten Bescheid, wie es weitergeht...

  • #6


    ...ich schon öfters :lol:


    Ein Anwalt bringt Dir da gar nichts.


    Matthias laut Ordnungsbussenliste musst Du die 60,- SFR berappen.
    Nicht vollständiges Anhalten bei einem Stopp, auch Rollstopp genannt.
    Also zahl einfach wenn der Bescheid kommt und gut ist. :icon-wink:
    Die Busse gilt übrigens auch für Velo und Mofafahrer,
    ...da kennen die Schweizer kein Pardon.


    Viele Grüße
    Harry

  • #7


    Harry, du hast nicht langsam genug gelesen ;)


    die 60CHF stehen gar nicht zur Diskussion - die wollte ich ja auch sofort bezahlen; man hat mich aber nicht gelassen. (das würde auch keine Strafanzeige nach sich ziehen)


    Angeblich, lt Aussage eines Beamten, wäre ich mit mehr als 30kmh über die Stopplinie gebrettert - und dafür lege ich meine Hand ins Feuer, dass das nicht der Fall war.
    Und was immer das zur Folge hat, übernehme ich nicht.


    lg
    Matthias

  • #8

    Ja Matthias ich habe mich nur auf die Stopstelle bezogen.


    Bei Dir wird ein Ordnungsbussenverfahren eingeleitet, welches Dir schriftlich zugestellt wird.
    Wird Dir im zugestellten Bescheid eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen
    oder eine Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h in der 30er Zone,
    dann hast Du ein Problem. Zur Busse können bis zu 20 Tagessätze Geldstrafe fällig werden.


    Viele Grüße
    Harry

  • #9

    Hi,


    krasse sache. In Österreich ist schätzen bis 30 km/h erlaubt, soll aber nur selten angewand werden. In Deutschland braucht es neben dem Beobachter noch einen Zeugen.
    Ich werde wohl die Schweiz in zukunft noch stärker meiden... Nicht wegen den Strafen, sondern wegen der scheinbaren vorgehensweise.


    Viele Grüße, Alex

  • #10


    aaarg, Danke.
    bei 20 Tagessätzen würden wir mal locker flockig von einem 4stelligen Frankenbetrag sprechen. :(


    ich lass mich mal überraschen...

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!