Dashcambenutzung kann in Österreich teuer werden

  • #11

    Ich bin kein Jurist und Folgendes ist keine Rechtsberatung.


    Da wir uns meist im öffentlichen Raum bewegen, greift hier das KunstUrhG $22 und §23. In diesem Falle $23 Absatz 2 bzw. 3 beim Motorradtreffen.


    http://www.gesetze-im-internet…sturhg/BJNR000070907.html


    Das mit dem Bindstrich ist Unsinn. Das wird einen bei den Schluchtenjodlern auf einem einsamen Rastplatz zwar nicht weiterhelfen, aber es gibt keine rechtliche Grundlage.


    http://www.adac.de/infotestrat…ennzeichenverwirrung.aspx


    http://www.bmeia.gv.at/aussenm…chen-kfz-kennzeichen.html

    Es grüßt der Maddin aus Meck-Pomm


    Freiheit ist und bleibt ein Privileg!

  • #12

    Hattest du die unaufgefordert erhalten?
    Ich will nächsten Samstag zum Skifahren und habe den Bindestrich im Fahrzeugschein.

    Ich werde am Montag mal die Zulassungsstelle anrufen. Dieser Artikel http://www.t-online.de/ratgebe…hlenden-bindestrich-.html ist vom 23.12.13.

    Danke Maddin für den Link mit der Klarstellung der Österreichischen Botschaft.
    VG Klaus

  • #13


    Ich filme nicht, habe mich aber länger in Fotoforen bewegt und da war dieses Diskussion natürlich auch präsent ;)
    Meiner Erinnerung nach gilt folgendes:
    - wenn Personengruppen auf dem Foto (oder halt Video) zu sehen sind, dann ist das nicht strafbar, die müssen auch vorher nicht gefragt werden.
    - dagegen dürfen Fotos von Einzelpersonen (z.B. Portraits) nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden, das gleiche gilt auch wenn z.B. mit Tele aus einer Gruppe Personen so rausgezoomed werden, dass es portraitähnlich ist.
    Heisst für mich: wenn man mit der Actioncam rumfährt und auf dem Video dann zufällig kurz eine Person durch's Bild läuft sollte das kein Problem sein. Was anderes ist das aber, wenn Du z.B. mit einer Helmkamera ein hübsches Mädchen anstierst und diesen Film dann veröffentlichst ;)

  • #14

    Den Statements Einzelperson vs. Gruppe kann ich mich nur anschließen.
    Betrachtet das doch einmal umgekehrt: Bei einem gemütlichen Ausklang sitzt an einem anderen Tisch ein Hobbyfotograf und knipst einzelne Gesichter/Kleingruppen. So auch mich. Will ich das? :x Und dann bin ich in einer Ausstellung mit jemandem auf dem Bild, die/der... :whistle:


    Ich habe ihn zur Rede gestellt, und er musste an Ort und Stelle Aufnahmen mit mir löschen.

  • #15

    Österreichische Gesetzgebung kenne ich nicht, aber in Deutschland kann im öffentlichen Raum jeder aufgenommen werden, solange diese Aufnahmen nicht veröffentlicht werden. Das Gesetz ist von 1907 (Skandal um Veröffentlichung von Bildern des toten Otto von Bismarck). Es wird immer gern dazugedichtet und viel behauptet, deshalb empfiehlt es sich, den Text + Fachkommentare mal selbst durchzulesen.
    Einzige Einschränkung: Ist die Veröffentlichung geplant, ist das Fertigen der Aufnahme als Vorbereitung dazu selbst schon nicht erlaubt.
    Daraus leiten natürlich viele Abgelichtete her, dass sie eine Löschung verlangen könnten, was rechtlich unhaltbar ist.

  • #16


    Jetzt hast du mich aber neugierig gemacht. Mit wem warst du auf dem Bild? :?:


    Ich habe vor zwei Tagen einen Ausflug mit Kind gemacht, da ist jemand mit einem ferngesteuerten Quadcopter mit Kamera unten dran herumgeflogen und hat gefilmt. Ich gehe davon aus, dass wir gefilmt wurden, aber stört mich das? Nicht die Bohne.


    Ich kenne auch Leute, die ständig mit der Actioncam am Fahrrad unterwegs sind und alle filmen, selbst aber nicht auf einem Gruppenfoto auf Facebook landen wollen. In der digitalen Informationsgesellschaft in der wird heute leben ist es manchmal nicht einfach, in dieser Sache einen goldenen Mittelweg zu finden. Für die kommenden Generationen wird es normal sein, dass immer und überall eine Kamera mit dabei ist. Wir nicht mehr ganz so jungen müssen uns eventuell noch daran gewöhnen.


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  • #17

    Jetzt hast du mich aber neugierig gemacht. Mit wem warst du auf dem Bild?


    Meine Frau - und das war in diesem Fall nicht wichtig. :D


    Aber der Fotograf hat mir schon erklärt, dass er eben Portraits mache, um die besten dann in einer Ausstellung zu verwenden. Das in meinem Heimatgebiet. Das kann ich wollen (wem es schmeichelt; verstehe ich) - oder aber auch nicht.


    Dass wir in der neuen Mediengesellschaft mit Öffentlichkeit anders umgehen als früher, ist mir schon klar. Und wenn ich in der Masse, oder bei einem Vortrag (mache ich oft) fotografiert bzw. gefilmt werde und dann im entsprechenden Medium erscheine, stört mich das überhaupt nicht. Das ist mir bewusst. Ich drehe mich dann sogar zur Kamera.


    Es ist aber schon ein Unterschied, egal ob in D, A, CH, wenn "Freunde" (?) oder Fremde in privaten Situationen ungewünschte Bilder schießen und sie dann auch noch ausstellen oder ins Netz stellen. Der Punkt ist - wie in Beiträgen schon angesprochen - die (potentielle) Verbreitung bzw. Veröffentlichung OHNE Zustimmung. Und die konnte der Fotograf (s.o.) unmöglich einholen.


    lg

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