Es ist zum Kotzen: Zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen hat irgendjemand an meiner NC herumgespielt. Erst war der Warnblinker eingeschaltet, dann jetzt zweimal der Notausschalter umgelegt. Es bleibt dann immer die Angst und Sorge, dass auch an den sicherheitskritischen Einrichtungen herumgespielt wurde :o/.
Die NC steht bei uns im Hof und ist von der Straße nicht unbedingt einsehbar. Ich vermute deshalb einen Wiederholungstäter in der (überschaubaren) Nachbarschaft. Da die NC direkt vor einem Fenster meiner Wohnung steht, werde ich dort wohl jetzt einmal eine Webcam mit Infrarot-/Nachtsicht und Bewegungsmelder installieren. Es ist zwar auch nicht gestattet, den öffentlichen Raum aufzunehmen, doch erhoffe ich mir davon doch ganz konkrete Hinweise auf den Spaßvogel, den ich gern einmal ordentlich "ins Gebet" nehmen möchte...
Auch wenn es etwas albern sein mag: Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte man dagegen vorgehen? Den Tatbestand der Sachbeschädigung dürfte es kaum erfüllen.