Verkehrsschild des Jahres 2013
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#14 Servus!
Zitat von PilzpfanneVerkehrsschild des Jahres für mich:
Diese Kombination sieht man immer öfter und ist meiner Meinung nach unvollständig und sinnbefreit. Ich bin auf eure Interpretationen gespannt.
Oberes Schild, Anfang eingeschränktes Park- und Halteverbot Werktags von 7 - 19 Uhr.
Unteres Schild, außerhalb der o.g. Ausnahme, absolutes Park- und Halteverbot.
Jetzt müsste man noch wissen welche Gegebenheiten dort vorhanden sind. In der Regel sollte das aber mit Lieferverkehr in Zusammenhang stehen. So wäre jetzt meine Interpretation
Gruß
Halla -
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#15 Was die einzelnen Schilder bedeuten, ist ja hoffentlich jedem bekannt.
Nur in diesem Zusammenhang machen die für mich keinen Sinn.
Ich habe mal gelernt, dass man Verkehrschilder von oben nach unten liest.
Da obere zeigt den Beginn eines eingeschränkten Halteverbots werktags von 7-19Uhr. Darf man also von 7-19 Uhr Halten.
Darunter aber ein uneingeschränktes Halteverbot welches fortgeführt wird und kein Zusatzschild hat. Also gilt hier zusätzlich 24h am Tag uneingeschränktes Halteverbot oder nicht?Mit einem Zusatzschild werktags 19-7 Uhr, Sonn- und Feiertags würde die Zusammenstellung Sinn machen.
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#17 Zitat von ShortyIch gebe zu, ich kann mich nicht entscheiden welches für mich das Schild des Jahres sein soll... Hab da noch 3, auch wenn wieder nicht alles wirklich Schilder sind....
Das letzte mit den sukkzessive reduzierten Geschwindigkeiten kenne ich noch aus DDR-Zeiten: die waren immer kurz hinter der Grenze und hinter dem letzten haben die die Westler abkassiert.
Wir wurden auch mal rausgewunken, obwohl mein Vater sich peinlich an die Limits gehalten hatte.
Aber die hatten uns nur rausgeholt in der Hoffnung, dass wir ihnen mit Wechselgeld behilflich sein könnten ... man, was war denen das peinlich -
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#19 Zitat von Halla@NC700XServus!
Oberes Schild, Anfang eingeschränktes Park- und Halteverbot Werktags von 7 - 19 Uhr.
Unteres Schild, außerhalb der o.g. Ausnahme, absolutes Park- und Halteverbot.
Jetzt müsste man noch wissen welche Gegebenheiten dort vorhanden sind. In der Regel sollte das aber mit Lieferverkehr in Zusammenhang stehen. So wäre jetzt meine Interpretation
Gruß
HallaDas würde ich genau so sehen.
Aktuell befindet man sich in einem Abschnitt mit absolutem Halteverbot. Dieser Bereich wurde zuvor mit einem entsprechenden Schild angekündigt, wird irgendwo weiter hinten dann mit einem Schild wieder aufgehoben und wird durch das hier gezeigte untere Schild nur noch einmal wiederholt, wahrscheinlich weil es ein sehr großer Bereich ist oder das Halteverbot von besonderer Bedeutung ist.Das obere Schild weist auf den Anfang eines eingeschränkten Halteverbotes hin, das werktags von 7-19 Uhr gilt. Man darf dort also in der angegebenen Zeit zum beladen und entladen 3 Minuten halten. Außerhalb der Zeit (also am Wochenende und zwischen 19-7 Uhr) gilt hier wieder absolutes Halteverbot.
Eigentlich ganz einfach
Schwieriger wird es da schon hier:
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