Neulich am Straßenrand: Polizei stoppt Motorradfahrer

  • #11

    Servus!



    Ist so nicht ganz richtig.


    Grundsätzlich ist es erstmal zulässig, auch wenn nur geschätzt, einen Fahrer herauszuziehen, der sich im Bereich einer Verkehrsstraftat bewegt. Auch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und Beschlagnahme der Kamera als Beweismittel sind auf Basis dieser Schätzung möglich. Das Strafmaß wird dann vor Gericht geklärt. Generell haben die Aussagen der Polizisten in so einem Verfahren einen recht hohen Beweiswert und wenn bestenfalls der Fahrer auch noch bekannt ist oder gar den Videobeweis gleich mitliefert, gibt es da auch keinen Weg mehr raus.


    Selbstverständlich wird das Strafmaß ein anderes sein, als wenn der Fahrer gemessen wurde. Sowohl im positiven, als auch im negativen Sinne ... je nach Vorstrafen des Fahrers. Man sollte sich nicht dem Irrglauben hingeben, dass Polizeibeamte erst Maßnahmen treffen können/dürfen, wenn man gemessen wurde ;) Die Konsequenzen stehen auf einem anderem Blatt Papier ... nämlich das des verhandelnden Gerichts.


    Gruß
    Halla

  • #12

    Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine OWI und keine Verkehrsstraftat. Ohne genaue Messung geht da in Deutschland gar nichts.
    "Vorstrafen" gibts da auch nicht, weil das nichts mit dem Strafrecht zu tun hat.

  • #13


    Bist Du da sicher ?
    Ist das nicht davon abhängig wie hoch die Überschreitung ist ?
    Meines Wissens gibt es für OWIs nämlich keine Punkte und kein Fahrverbot, was Dir bei Geschwindigkeitsüberschreitungen aber schnell passieren kann :whistle:

  • #14

    Nönö er hat schon Recht...


    Sind alles Ordnungswidrigkeiten bis 35,-EUR heißt es Verwarngeld, ab 40,-EUR Bußgeld (das gibts mit Bescheid).


    Es gibt aber auch Straftaten im Straßeverkehr, wie Fahrerflucht (beliebt bei Einigen), im Vollrausch fahren und unterlasene Hilfeleistung (immer mehr im Kommen)

    Es grüßt der Maddin aus Meck-Pomm


    Freiheit ist und bleibt ein Privileg!

  • #15


    Grundsätzlich hast du erstmal recht ... jedoch wie bei allem anderen auch, gibt es hier ein dickes ABER ... und das geht aus der Ansprache hervor. Da werden Stichworte wie Tempo 50 und Orstschaft genannt. Hier steht also schon mal ein Tempoverstoß von (geschätzten) 70km/h im Raum. Jetzt müsste man alle Einzelheiten kennen, über die wir hier nur spekulieren können, aber eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach §315c StGB halte ich hier für plausibel. Darüber hinaus, um nochmal auf die Schätzung zurück zu bekommen, sogar deutsche Gerichte trauen Polizisten zu einen so eklatanten Geschwindigkeitsverstoß zu erkennen. Am Ende wird das Gericht nicht sagen, XY ist 70 oder 80 km/h zu schnell gefahren, aber es kann durch Würdigung der vorliegenden Beweise und Aussagen zu einem Urteil gelangen.


    Gruß
    Halla


    P.S.: Jetzt nicht am 315er festbeißen. Das war nur ein fix herausgegriffenes Beispiel. Es gibt noch genügend anderer Tatbestände die der Fahrer erfüllt haben könnte. Wir werden es aber nicht erfahren und auch nicht abschließend diskutieren können.

  • #16

    Auf den Moppedfahrer gehe ich jetzt mal nicht ein, weil das eine andere Geschichte ist. Ganz frisch in der Birne scheint der jedenfalls schon mal nicht zu sein.
    Das Auftreten der Rennleitung zeugt allerdings von ziemlicher Rechtsunsicherheit. Der Typ wurde nicht gemessen und ist damit Sieger. Man muss auch mal verlieren können.
    Natürlich kann man als Gummiverstoß die "nicht angepasste Geschwindigkeit" vorwerfen, dazu bedarf es aber etwas mehr als einfach nur zu schnell gefahren zu sein... .
    Die Sicherstellung oder gar Beschlagnahme der Helmkamera ist absoluter Quatsch, selbst wenn der Typ tatsächlich die Geschwindigkeit gefilmt hat. Wir haben in D bei solchen Maßnahmen immer noch den Richter-Vorbehalt, die Rennleiter sind lediglich "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft". Die sollten bei so einer Aktion besser mal vorher beim Richter anklingeln... - oder sich hinterher schon mal darauf vorbereiten, sich einen einfangen, da diese Maßnahme unrechtmäßig ist (nicht verwertbares Beweismittel)! Das sollten die eigentlich wissen!
    Kann sein, dass es in Thüringen noch den Verwarnungsgeld-Block gibt und Bargeld kassiert werden darf - immerhin scheint der eine ja einen Block in der Hand zu halten.


    Das sieht mir stark nach "der zahlt auf jeden Fall" aus, aber eigentlich gibts keinen vorwerfbaren Verstoß. Von daher verhält sich der Moppedfahrer genau richtig! Ohne konkreten Tatvorwurf keine Kohle! Und wenn das Ganze kein Hand und kein Fuß hat, kann man das schwer jemand verkaufen - wenn der Betroffene auch noch widerspenstig ist... - ziemlich peinliche Vorstellung des Kontrollorganes... :oops: :lol: :lol:

  • #17

    Gugugs!


    Ich will gar nicht auf alles aufegehen, nur noch auf folgendes:



    Das ist falsch. Hilfsbeamte der StA, ja. Richtervorbehalt, ja, den gibt es. Hat an dieser Stelle aber erstmal nichts verloren. Die Helmkamera darf, da sie als Beweismittel in Frage kommt, vor Ort beschlagnahmt werden. Die richterliche Anordnung kann im nachhinein eingeholt werden (vorher findet auch keine Auswertung eines Beweismittels statt). Die genauen Verfahrensweisen in so einem Fall können von Bundesland zu Bundesland abweichen bzw. von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft ... je nachdem welche Verfahrensvorschriften in dem jeweiligen Bundesland geschaffen wurden oder eben nicht. In der Regel ist so etwas mindestens zwischen den Behörden und den Staatsanwaltschaften abgeklärt, während die StA ihrerseits dafür sorgt, dass die Vorgehensweisen mit der Richterschaft abgestimmt sind.


    Man braucht sich in Deutschland eigentlich nicht die Sorge machen, dass man der Willkür ausgeliefert ist. Und sollten einmal Maßnahmen rechtswidrig gewesen sein ... so what? Der schwarze Peter liegt dann bei den Beamten und die StAen sorgen dann schon dafür, dass dererlei rechtswidrige Maßnahmen nicht noch einmal getroffen werden. Was den Volkspolizisten angeht ... er hat offensichtlich noch immer im Blut, dass einem Volkspolizisten nicht widersprochen wird oder seine Maßnahmen hinterfragt werden. Es ist absolut richtig, dass er es natürlich drauf haben muss seine Maßnahmen entsprechend zu erklären. Das diese Geschichte dadurch ein Geschmäckle bekommt, ist nachvollziehbar. Eine rechtswidrige Maßnahme kann ich hier aber trotzdem nicht erkennen.


    Gruß
    Halla

  • #18

    Also ich glaube ich muss hier erstmal einiges klar stellen:
    Das ist das Schleizer Dreieck, welches eine Rennstrecke ist, aber außer bei Events nur mit 50 befahren werden darf. Das ist schon mal richtig Schikane! Wer dort schon mal war, weiß dass es 1000 andere Strecken gibt die ein Geschwindigkeitslimit brauchen und so unprofessionell wie da die Bullen ran gegangen sind brauchen sie sich nicht zu wundern.


    Mein Fazit: Nächstes Wochenende hin und auch mal ausprobieren!

  • #19


    Viel Erfolg ... vielleicht triffst du ja auf die gleichen Beamten. Dann aber bitte auch mit Kamera und schön die 20€ Verwarngeld ablehnen ;) Mit dem Tempo aber vielleicht nicht ganz so forsch sein ... kann nach hinten losgehen wenn doch mal gelasert wird :D


    Sinn oder Unsinn von Tempolimits liegt immer im Auge des Betrachters. Wieso und weshalb da 50 angesagt sind erschließt sich aber auch mir nicht und es erscheint mir deiner Schilderung nach doch sehr willkürlich. Könnte mir das höchstens mit Lärmschutz und/oder Unfallprävention erklären. Schätze eine gut ausgebaute Rennstrecke verleitet mehr zu einer riskanten Fahrweise, als eine normale Landstraße mit ggf. schlechterem Straßenbelag etc pp ... auch wenn wir wissen, dass schlechtere Bedingungen echte Raser nicht schrecken können.


    Naja, den Punkt kannst du ja vielleicht gleich mit klären, wenn du ebenfalls von diesen Beamten heraus gefischt werden solltest :lol: Aber Vorsicht, sag da lieber nichts von wegen Unsinn oder so. Auch so etwas kann dir negativ ausgelegt werden. Lieber ganz normal nachfragen wo die 50 herkommen... soll ja von den Rechtsfolgen her nicht härter werden als nötig, wenn du dich schon für uns opferst und den Selbstversuch wagst :whistle:


    Gruß
    Halla

  • #20


    Ähm, wir sind hier im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren! Da liegt die Latte etwas höher. Und weiterdenken - es muss dann auch möglich sein, diese Maßnahme mit Zwang durchzusetzen... . Mir sträuben sich da die Haare zu Berge... .
    Und was soll dieses Video beweisen? Dass der Tacho zu hohe Geschwindigkeiten anzeigt? Dann müsstest Du in der logischen Folge auch das Mopped sicherstellen/beschlagnahmen, um gutachterlich festzustellen, dass der Tacho nicht (überspitzt) 80 km/h zu viel anzeigt. Beweis mir später vor Gericht mal, dass ich keinen speedohealer oder einen "falschen" Tacho eingebaut hatte... .

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