Servus!
Zitat von EmilAlles anzeigenZumal hier nichts geschätzt werden kann, sind ja nicht in Österreich.
Ist so nicht ganz richtig.
Grundsätzlich ist es erstmal zulässig, auch wenn nur geschätzt, einen Fahrer herauszuziehen, der sich im Bereich einer Verkehrsstraftat bewegt. Auch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und Beschlagnahme der Kamera als Beweismittel sind auf Basis dieser Schätzung möglich. Das Strafmaß wird dann vor Gericht geklärt. Generell haben die Aussagen der Polizisten in so einem Verfahren einen recht hohen Beweiswert und wenn bestenfalls der Fahrer auch noch bekannt ist oder gar den Videobeweis gleich mitliefert, gibt es da auch keinen Weg mehr raus.
Selbstverständlich wird das Strafmaß ein anderes sein, als wenn der Fahrer gemessen wurde. Sowohl im positiven, als auch im negativen Sinne ... je nach Vorstrafen des Fahrers. Man sollte sich nicht dem Irrglauben hingeben, dass Polizeibeamte erst Maßnahmen treffen können/dürfen, wenn man gemessen wurde Die Konsequenzen stehen auf einem anderem Blatt Papier ... nämlich das des verhandelnden Gerichts.
Gruß
Halla