Zitat von EmilAlles anzeigenEigentlich schon. Denn wenn du nicht eindeutig zu erkennen bist (Sturmhaube..) kannst du sagen, du seist nicht gefahren. Und da wir hier keine Halterhaftung haben...
Irgendwann wird man dann eben dazu verdonnert, ein Fahrtenburch zu führen.
Wie sollen die sonst den Übeltäter feststellen? Wenn du als Fahrer nicht weißt, wer noch mit deinem Möpp unterwegs ist (und vielleicht noch bei der Versicherung als Alleinnutzer eingetragen bist...), werden sie ganz schnell die Fahrtenbuchklatsche auspacken. Im Zweifel löhnt der Halter - die werden das Verfahren ganz bestimmt nicht einstellen, wenn du nicht weißt, wer gefahren ist. Wenn Geld ins Säckle kommen kann, dann zur Not auch mit Biegen und Brechen (und einer muß in den sauren Apfel beißen)...
In der letzten oder vorletzten MOTORRAD war ein ziemlich heftiger Artikel, bei dem wegen eines nicht bezahlten Strafzettels wegen überhöhter Geschwindigkeit die Polizei zur Hausdurchsuchung angerückt ist, um Helm und Jacke vom Foto beim Halter sicher zu stellen. Und da gings nicht um eine Ghostrider-Show, der gute Mann war außerorts 48km/h zu schnell. Leider ist der Artikel noch nicht freigeschalten, aber hier steht ein wenig und hier ist ein ähnlicher Fall. So eine Kriminalisierung mit richterlichem Segen - wenn einer anfängt...