Honda 6 - Jahres - Garantie (Neukauf ab 01.04.2025) genaue Bedingungen

  • #41

    Jetzt bin ich endgültig verwirrt:


    Dein Honda Händler hat die Maschine inseriert und da schon explizit darauf hingewiesen, dass die Garantie seit dem 30.09.2024 runterläuft? In dem Fall läge ja keine Täuschung vor.


    Oder meinst du nicht Inserat, sondern das digitale Serviceheft?


    Honda Digitales Serviceheft

  • #42

    Stand so im Inserat und ist auch im digitalen Servicenachweis so vermerkt, auch die Auslieferungsinspektion ist im Servicenachweis auf den 30.09 2024 datiert.

    Wie gesagt 9 Monate bevor ich das Fahrzeug nagelneu erworben habe. Halte das alles für sehr fragwürdig. Meines Erachtens muss die Garantie ab Datum der EZ laufen.Soll mir aber egal sein, war bei der Erstinspektion und Ende.

  • #43

    siggih

    Hast du mal im digitalen Serviceheft nachgesehen, WO die Auslieferungsinspektion gemacht wurde?


    Beim Kauf meiner Africa Twin hat mir mein Händler mitgeteilt, daß die Maschinen nicht mehr bei den

    Händlern aus den Transportkisten rauskommen und komplettiert werden. Dies geschieht wohl mittler-

    weile im Honda-Zentrallager Europa in Gent, Belgien.

    Auslieferungsinspektion erfolgt somit vor Auslieferung der kompletten Maschine vom Zentrallager an

    den jeweiligen Händler. Mit dem Beginn der Garantie sollte das aber nichts zu tu haben.


    Im Zweifelsfall würde ich mich damit mal direkt an Honda Deutschland wenden.



  • #45

    Siggi, dein Fall ist wirklich interessant. Einerseits verstehe ich deinen Verdruss, andererseits hat der Händler offen kommuniziert statt Märchen oder Unwahrheiten zu verbreiten.


    Schwarzwald-Elch


    Meine NC hatte die Auslieferungsinspektion im Sommer 2025, ebenfalls in Belgien und die "Übergabeinspektion" durch den Händler erst beim Kauf Ende Oktober 2025. Und es wurde klar kommuniziert, dass alle Neufahrzeuge mit Kaufdatum ab dem 01.04.2025 die 6 Jahre bekommen.


    Womöglich fallen Fahrzeuge, die seit der Auslieferungsinspektion bis zum Verkauf schon zu lange standen nicht mehr in die 6 Jahre? Eine Erklärung muss es dafür geben. Der FHH wusste es ja und hat es sogar kommuniziert.

  • #46

    Wenn der Händler schon im Inserat darauf hingewiesen hat ist da wohl nichts zu machen.

    Die 6 Jahre Garantie gibt Honda auf alle Neufahrzeuge mit Zulassung ab April 2025.

    Deine RH 09 ist Bj. 24.


    Du hast aber eine gesetzliche Gewährleistung von 2-Jahren die sich auf das Kaufdatum bezieht.

    Und die Gewährleistung ist wertvoller wie eine Garantie mit ihren vielen Ausschlusskriterien.

    Bei Fehlern hast du ein Recht auf zweimalige, kostenlose Nachbesserung. Wenn's dann nichts

    wird hast du das Recht auf Wandlung.


    Wenn der Händler dir keine freiwillige Kullanzregelung anbietet ist da meiner Meinung nichts

    zu machen. Honda Japan bzw. der Generalimporteur werden da wohl auf sturr schalten.


    Aber du hast ein quasi unkaputtbares Motorrad gekauft welches man schon mutwillig miss-

    handeln muss bevor es zu einem Defekt kommt.

  • #47

    Hat die RH09 nicht Euro 5 und die RH23 Euro 5+, das ab 2025 vorgeschrieben ist?


    Womöglich hängt das auch mit den gesetzlichen Änderungen für Neuzulassungen zusammen. Für Altbestände gab es ja noch Ausnahmeregelungen für den Verkauf. Aber wie auch immer, ich sehe da auch keine Chance und stimme Thomas' obigem Beitrag zu.

  • #48

    Ich verstehe nicht wirklich, was du da korrigieren willst. So wie ich das sehe, hat deine

    Maschine am 30.09.2024 das Auslieferungslager in Belgien verlassen.


    Der Garantiebeginn ist grundsätzlich die Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Das

    sollte auch im Kaufvertrag bzw. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen so vermerkt

    sein. Alles andere ist in meinen Augen Mumpitz und eine Falschinformation deines

    Händlers.

    Meine erste Africa-Twin war ein Ladenhüter und stand 2,5 Jahre als Neufahrzeug beim

    Händler. Nach der von die beschriebenen Logik deines Händlers? hätte die dann gar

    keine Garantie mehr gehabt.


    Imho ist das einzige, was du mit Honda klären kannst, ob deine Maschine unter die

    6-Jahresklausel fällt oder eben nicht.


    Na ja, ob er es wußte oder nur vermutet, sei mal dahingestellt.

  • #49

    Ich habe gerade nochmal nachgeschaut:


    Seit dem 01.01.2025 sind Neuzulassungen von Fahrzeugen, die die Euro 5+ Norm nicht erfüllen, verboten.


    Siggis RH09 aus 2024 hat Euro 5 und dürfte damit im Sommer 2025 gar nicht als Neufahrzeug zugelassen worden sein. Die Händler haben sich bei ihren Altbeständen Ende 2024 des Tricks bedient, dass sie massenhaft Tageszulassungen vorgenommen haben. Diese Tageszulassungen mit Euro 5 durften auch 2025 verkauft werden, üblicherweise mit sattem Rabatt.


    So würde das Ganze auch Sinn ergeben.


    Siggi, guck doch bitte mal in deine Zulassung nach dem Datum der Erstzulassung.

  • #50

    Tobias

    Stimmt, die Euro-Problematik hatte ich nicht auf dem Schirm.

    Diese Tageszulassungen für EURO 5 Neufahrzeuge haben ja

    auch die Statistik für 2024 nach oben getrieben.

    siggih ist somit der zweite Besitzer, Beginn des Garantiezeit-

    raums ist der Tag der Zulassung auf den Händler. Wenn das

    der 30.09.2024 ist, dann gibt es keinen Grund zur Klage.

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